Gericht untersagt den Streik bei der Lufthansa
Im Arbeitskampf bei der deutschen Fluglinie Lufthansa überschlugen sich am Dienstag die Ereignisse. Am Vormittag lief alles auf eine Eskalation der Lage hinaus, am Nachmittag zeigten sich sowohl Lufthansa-Management als auch die Gewerkschaft Ufo bereit, den Arbeitskampf durch eine Schlichtung beizulegen. Am frühen Abend war dann wieder alles anders, weil das Arbeitsgericht Düsseldorf den Streik der 19.000 Flugbegleiter und Flugbegleiterinnen bei der Lufthansa als rechtswidrig untersagte. Allerdings gilt das Urteil nur für Dienstag und den Standort Düsseldorf. Dort müssen die Mitarbeiter also wieder den Dienst antreten.
Für die Gewerkschaft, die zuletzt die Tonart verschärft hatte, bedeutete das Urteil einen Rückschlag. Am Vormittag hatte Ufo ein adaptiertes Angebot der Lufthansa noch zurückgewiesen und klargemacht, dass die Flugbegleiter eine volle Woche streiken würden. Die Lufthansa wiederum versuchte ihrerseits, den Ausstand durch einen Antrag auf einstweilige Verfügung zu unterbinden, und bekam am Abend teilweise recht. Schon im September war die Führung des Konzerns mit dieser Strategie beim 13. Streik der Piloten erfolgreich gewesen. Gegen die damalige Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hessen hat wiederum die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit am Dienstag Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt.
Am frühen Nachmittag standen die Zeichen auf Entspannung, beide Seiten erklärten, zu einer Schlichtung des Konflikts bereit zu sein. Ufo-Chef Nicoley Baublies verlangte „ein öffentlich belastbares Statement der Lufthansa“. Das kam dann auch, die Fluglinie teilte mit: „Lufthansa ist ohne Vorbedingungen zu einer Schlichtung mit der Kabinengewerkschaft Ufo zu allen offenen Kabinen-Tarifverträgen der Lufthansa-Passage bereit.“Es geht zurück an den Verhandlungstisch.