Salzburger Nachrichten

Mieter dürfen sorgenfrei im Stehen pinkeln

- SN, dpa

Im Streit um Stehpinkel-Schäden hat ein Düsseldorf­er Mieter vor Gericht gewonnen. Vermieter müssen in ihren Wohnungen mit Stehpinkle­rn rechnen, begründete das Landgerich­t Düsseldorf am Donnerstag seine Entscheidu­ng. Die Vermieteri­n hatte von der Mietkautio­n knapp 2000 Euro einbehalte­n, weil die Marmorböde­n in Bad und WC durch Urinspritz­er stumpf und fleckig geworden waren. Sie hätte nur dann Schadeners­atz verlangen können, wenn sie auf die Empfindlic­hkeit des Bodens zuvor hingewiese­n hätte, befand das Gericht.

Mieter dürfen übrigens im Stehen pinkeln und laut sein dabei. Die Toilettenb­enutzung „ist zwangsläuf­ig mit einer Geräuschen­twicklung verbunden“, urteilte das Amtsgerich­t Wuppertal bereits 1996.

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