Mieter dürfen sorgenfrei im Stehen pinkeln
Im Streit um Stehpinkel-Schäden hat ein Düsseldorfer Mieter vor Gericht gewonnen. Vermieter müssen in ihren Wohnungen mit Stehpinklern rechnen, begründete das Landgericht Düsseldorf am Donnerstag seine Entscheidung. Die Vermieterin hatte von der Mietkaution knapp 2000 Euro einbehalten, weil die Marmorböden in Bad und WC durch Urinspritzer stumpf und fleckig geworden waren. Sie hätte nur dann Schadenersatz verlangen können, wenn sie auf die Empfindlichkeit des Bodens zuvor hingewiesen hätte, befand das Gericht.
Mieter dürfen übrigens im Stehen pinkeln und laut sein dabei. Die Toilettenbenutzung „ist zwangsläufig mit einer Geräuschentwicklung verbunden“, urteilte das Amtsgericht Wuppertal bereits 1996.