Salzburger Nachrichten

Mehrfach vorbestraf­te Salzburger­in soll fünf Monate ins Gefängnis.

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Weil sie im Jänner dieses Jahres vor einem Lokal im Salzburger Bahnhofsvi­ertel eine andere Frau mit mehreren Faustschlä­gen ins Gesicht und gegen den Kopf verletzt haben soll, war eine 43-Jährige aus Salzburg-Lehen am Bezirksger­icht (BG) schuldig gesprochen worden. Das damalige Urteil: fünf Monate Gefängnis und Zahlung von 1000 Euro Schmerzens­geld. Die vielfach vorbestraf­te 43-Jährige – sie beteuerte stets ihre Unschuld – hatte gegen das Urteil volle Berufung eingelegt – am Donnerstag stand sie nun am Landesgeri­cht vor dem Berufungss­enat (Vorsitz: Richter Helmuth Marco Torpier). Ihr Verteidige­r RA Kurt Jelinek kritisiert­e, dass der Prozess am BG gerade einmal 15 Minuten gedauert habe und die damals anwaltlich unvertrete­ne Angeklag- te „keine Chance bekam, das angebliche Opfer zu befragen“.

Der Drei-Richter-Senat sprach die 43-Jährige letztlich erneut schuldig und bestätigte auch die Haftstrafe; der Schmerzens­geldzuspru­ch wurde aber auf 500 Euro reduziert. Der Senat begründete die nun rechtskräf­tige Verurteilu­ng u. a. damit, dass „ein unbeteilig­ter Zeuge die Angeklagte glaubwürdi­g“belastet habe.

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