Mehrfach vorbestrafte Salzburgerin soll fünf Monate ins Gefängnis.
Weil sie im Jänner dieses Jahres vor einem Lokal im Salzburger Bahnhofsviertel eine andere Frau mit mehreren Faustschlägen ins Gesicht und gegen den Kopf verletzt haben soll, war eine 43-Jährige aus Salzburg-Lehen am Bezirksgericht (BG) schuldig gesprochen worden. Das damalige Urteil: fünf Monate Gefängnis und Zahlung von 1000 Euro Schmerzensgeld. Die vielfach vorbestrafte 43-Jährige – sie beteuerte stets ihre Unschuld – hatte gegen das Urteil volle Berufung eingelegt – am Donnerstag stand sie nun am Landesgericht vor dem Berufungssenat (Vorsitz: Richter Helmuth Marco Torpier). Ihr Verteidiger RA Kurt Jelinek kritisierte, dass der Prozess am BG gerade einmal 15 Minuten gedauert habe und die damals anwaltlich unvertretene Angeklag- te „keine Chance bekam, das angebliche Opfer zu befragen“.
Der Drei-Richter-Senat sprach die 43-Jährige letztlich erneut schuldig und bestätigte auch die Haftstrafe; der Schmerzensgeldzuspruch wurde aber auf 500 Euro reduziert. Der Senat begründete die nun rechtskräftige Verurteilung u. a. damit, dass „ein unbeteiligter Zeuge die Angeklagte glaubwürdig“belastet habe.