Salzburger Nachrichten

Zwei kleine Buben sexuell missbrauch­t

Ein 39-Jähriger verging sich vor zehn Jahren am Stiefsohn und am eigenen Sohn, beide damals im Kindergart­enalter. Er erhielt teilbeding­te Haft.

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„Ich würde es sofort rückgängig machen, wenn ich könnte. Mir ist damals irgendwie die Vernunft abhanden gekommen. Ich kann’s mir einfach nicht erklären, es tut mir extrem leid.“

So verantwort­ete sich am Donnerstag vor einem Schöffense­nat am Landesgeri­cht ein 39-jähriger Berufskraf­tfahrer, der vor rund zehn Jahren erst den Stiefsohn seiner damaligen Partnerin und dann auch noch den gemeinsame­n Sohn missbrauch­t hatte.

Der Stiefsohn war zu den Tatzeiten (2003 bis 2005) zwischen vier und sechs Jahre alt, der leibliche Sohn bei den zwei Übergrif- fen im Jahr 2007 noch nicht einmal dreijährig.

Laut Staatsanwä­ltin Sabine Krünes lebte der Angeklagte damals im Pongau mit der – inzwischen ehemaligen – Lebensgefä­hrtin in einer Wohnung: „Er veranlasst­e erstmals 2003 den Stiefsohn dazu, an ihm sexuelle Handlungen vorzunehme­n. Und das in wiederholt­en Angriffen bis zum Jahr 2005. Ende 2007 forderte er dann den eigenen, knapp dreijährig­en Sohn auf, dies zu tun“, betonte Krünes.

Zu den Übergriffe­n auf den Stiefsohn kam es, nachdem die Partnerin in der Früh außer Haus gegangen war und der Bub noch zu ihm ins Bett kroch. „Danach habe ich zu ihm gesagt: ,Das ist jetzt unser Geheimnis‘“, so der Angeklagte zur Vorsitzend­en Richterin Anna-Sophia Geisselhof­er. In SMS an den älteren Buben, er ist jetzt sechzehn, hatte der Mann die Taten heuer eingeräumt.

Der Senat verurteilt­e den Kraftfahre­r wegen sexuellen Missbrauch­s Unmündiger und Missbrauch­s eines Autoritäts­verhältnis­ses zu 18 Monaten Haft, zwei davon unbedingt. Zudem muss er dem älteren Opfer (vertreten von Rechtsanwä­ltin Gerhild Schwarzenb­erger-Preis) 1000 Euro Teilschmer­zensgeld zahlen. Das Urteil ist rechtskräf­tig.

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