Mann brachte seine Frau um: Wegen Totschlags vor Gericht
Im Zustand starker psychischer Überlastung, so der Gutachter, tötete ein 60-jähriger Pinzgauer seine Frau. Morgen steht er vor einem Schöffensenat.
Eine Familientragödie mit schrecklichen Folgen hatte sich am frühen Morgen des 18. Februar in einem Wohnhaus in Kaprun ereignet. Ein damals 59-jähriger Tischler erschlug seine noch schlafende Ehefrau mit einem rund 60 Zentimeter langen, knapp zwei Kilogramm schweren Nageleisen (eine Eisenstange, die zum Herausziehen von Nägeln verwendet wird).
Morgen, Dienstag, muss sich der Pinzgauer am Landesgericht verantworten: Jedoch nicht wegen Mordes vor einem Geschworenengericht, sondern wegen des – geringer bestraften – Tatbestands des Totschlags vor einem Schöffensenat.
Die Begründung: Laut Anklage von Staatsanwalt Michael Schindlauer hat sich der Ehemann damals „in einer allgemein begreiflichen heftigen Gemütsbewegung (Affekt) dazu hinreißen lassen“, seine Gattin durch drei Schläge mit dem Nageleisen zu töten. Im Gegensatz zum Mord – mit zehn bis 20 Jahren Haft oder lebenslang bedroht – beträgt der Strafrahmen beim Totschlag fünf bis zehn Jahre Haft.
Die Anklage gegen den Pinz- gauer – er wird von Rechtsanwalt Georg Schmeissner verteidigt – basiert auf dem Gerichtsgutachten von Neuropsychiater Ernst Griebnitz.
Der Angeklagte und seine Frau führten ein zurückgezogenes Leben. Die Gattin habe zunehmend an Depressionen gelitten und sei zuletzt nicht mehr in der Lage gewesen, den Haushalt zu führen, heißt es in der Anklageschrift. „Der Täter musste alle wesentlichen Dinge selbst erledigen, die Situation war für ihn äußerst belastend. Laut Gutachten hatte er zunehmend das Gefühl der Ohnmacht, bis er mit der Lage nicht mehr zurechtkam“, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft (StA), Marcus Neher.
Am frühen Morgen des 18. Februar hat der 60-Jährige dann laut Anklage „im Zustand einer suizidalen Einengung“und einer „tief greifenden Bewusstseinsstörung“den Entschluss gefasst, nicht nur sich selbst, sondern auch seine Ehefrau zu töten.
Nach der Bluttat – die Frau erlitt ein offenes Schädel-HirnTrauma und starb an einem zentralen Regulationsversagen – stieg der Angeklagte in seinen Pkw. Marcus Neher: „Er startete das Auto und fuhr dann in Suizidabsicht gegen das Portal eines Tunnels in Kaprun.“Der Angeklagte wurde bei dem Selbstmordversuch schwer verletzt. Ihm musste ein Großteil des rechten Beines amputiert werden.
Der Schöffenprozess, der am Dienstag bis zum Abend anberaumt ist, wird von Richter Günther Nocker geleitet.
„Es war eine Verzweiflungstat, die der Mann begangen hat.“