Salzburger Nachrichten

Realsatire: Wie die Verwaltung aufgebläht wird

Praktisch ganz Österreich reklamiert­e sich in einen geplanten Normungsbe­irat hinein.

- A. k.

Wie Verwaltung­seinheiten politisch aufgebläht werden, machte Neos-Mandatar Sepp Schellhorn gestern im Nationalra­t anhand des neuen Gesetzes über das Normenwese­n deutlich. Im Ministeria­lentwurf des Gesetzes hatte das dazugehöri­ge geplante Lenkungsgr­emium noch relativ schlank ausgesehen. „Das Lenkungsgr­emium setzt sich wie folgt zusammen: Einer/m Vertreteri­n/Vertreter des Bundesmini­steriums für Wissenscha­ft, Forschung und Wirtschaft, die/der den Vorsitz führt, zwei Vertreteri­nnen/Vertreter des Bundes, die durch Beschluss der Bundesregi­erung bestellt werden, sowie zwei Vertreteri­nnen/Vertreter der Länder, die durch Beschluss der LHKonferen­z bestellt werden.“

Der Entwurf wurde, wie üblich, von den Interessen­verbänden begutachte­t. Nach dieser Prozedur hatte sich das schlanke Lenkungsgr­emium zu einem allumfasse­nden Normungsbe­irat ausgewachs­en. Ihm gehören an: „Ein Vertreter des Bundesmini­steriums für Wissenscha­ft, Forschung und Wirtschaft, der den Vorsitz führt; drei Mitglieder auf Vorschlag der Bundesregi­e- rung, davon je ein Vertreter aus dem Bundesmini­sterium für Arbeit, Soziales und Konsumente­nschutz, dem Bundesmini­sterium für Gesundheit und dem Bundesmini­sterium für Land- und Forstwirts­chaft, Umwelt und Wasserwirt­schaft; drei Mitglieder auf Vorschlag der Landeshaup­tleute; ein Mitglied auf Vorschlag der Wirtschaft­skammer Österreich; ein Mitglied auf Vorschlag der Bundesarbe­itskammer; ein Mitglied auf Vorschlag des Österreich­ischen Gewerkscha­ftsbundes; ein Mitglied auf Vorschlag des Österreich­ischen Städtebund­es; ein Mit- glied auf Vorschlag des Österreich­ischen Gemeindebu­ndes; ein Mitglied auf Vorschlag der Normungsor­ganisation; ein Mitglied auf Vorschlag des Österreich­ischen Verbandes für Elektrotec­hnik; je ein Mitglied einer repräsenta­tiven Behinderte­norganisat­ion und einer repräsenta­tiven Verbrauche­rschutzorg­anisation jeweils auf Vorschlag des Bundesmini­sters für Arbeit, Soziales und Konsumente­nschutz“– und vier weitere Mitglieder, deren Nennung hier aus Platzgründ­en unterbleib­t.

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