Jeder darf „Happy Birthday“anstimmen
Bisher galt für das berühmteste Ständchen der Welt: Wer es öffentlich singt, muss zahlen. Nun wird ein jahrelanger Streit um die Rechte beendet.
Sogar für Außerirdische konnte es teuer werden, „Happy Birthday“zu singen, ohne die nötige Lizenz zu besitzen. In einer Folge der Serie „Star Trek: The Next Generation“hätte das Drehbuch eigentlich vorgesehen, dass die Klingonen das weltberühmte Ständchen anstimmen. Auf Klingonisch, versteht sich. Doch der kurze Gag wäre mit ausgiebigen Kosten verbunden gewesen. Der Song wurde kurzerhand aus der Folge gestrichen. „Happy Birthday“gilt zwar laut einem Eintrag ins Guinnessbuch der Rekorde als das bekannteste englischsprachige Lied der Welt. Aber in Filmen und Serien war es bisher recht wenig verbreitet. Denn die Rechte gehören seit 1988 dem Unterhaltungskonzern Warner. Für jede öffentliche Aufführung sind Lizenzgebühren fällig. Die Einnahmen, die Warner mit „Happy Birthday“lukriert, wurden von US-Medien zuletzt mit zwei Millionen Dollar pro Jahr beziffert.
Mit dem Aufkommen der sozialen Medien im Internet konnte zudem auch das private „Happy Birthday“-Singen schnell zur Kostenfalle werden. Wer ein entsprechendes Video von einer Party auf YouTube oder Facebook veröffentlichte, verletzte ebenfalls das Urheberrecht.
Nun sollten Geburtstagskinder bald aufatmen können. Nach der Beilegung eines Streits um das Urheberrecht dürfte „Happy Birthday“zum Allgemeingut erklärt werden. Laut einem Bericht der „L. A. Times“kam es am Mittwochabend (Ortszeit), wenige Tage vor einer entscheidenden Verhandlung in Kalifornien, zu einem Vergleich.
Am Anfang stand eine Klage, die vor zwei Jahren von den Produzen- ten einer Doku über die Wurzeln des Songs eingereicht wurde. Damit das Lied im Film erklingen durfte, mussten sie 1500 US-Dollar Lizenzgebühren zahlen. Mit der Klage wollten sie die Gebühr zurückfordern und zudem aufzeigen, dass dem Konzern das Urheberrecht nicht zustehe.
Seinen Ursprung hat „Happy Birthday“im Song „Good Morning To All“, den Patty und Mildred Hill 1893 als Kinderlied komponierten. Mit neuem Text wurde es später zum berühmtesten Ständchen der Welt. Erstmals schützen ließ der Musikverlag „The Summy Company“den Song 1935. Als Warner 1988 das Unternehmen kaufte, erwarb er „Happy Birthday“mit.
Im Zuge des Streits hat Warner unterdessen bereits heuer im September die Rechte am Text zu „Happy Birthday“eingebüßt: Der Schutz von 1935 beziehe sich nur auf ein Klavierarrangement, hieß es in dem Urteil.
Ob mit der nun erfolgten vertraulichen Einigung der Konzern zur Rückzahlung aller Gebühren verpflichtet werden kann, blieb zunächst noch offen.