Salzburger Nachrichten

Jeder darf „Happy Birthday“anstimmen

Bisher galt für das berühmtest­e Ständchen der Welt: Wer es öffentlich singt, muss zahlen. Nun wird ein jahrelange­r Streit um die Rechte beendet.

- CLEMENS PANAGL SALZBURG.

Sogar für Außerirdis­che konnte es teuer werden, „Happy Birthday“zu singen, ohne die nötige Lizenz zu besitzen. In einer Folge der Serie „Star Trek: The Next Generation“hätte das Drehbuch eigentlich vorgesehen, dass die Klingonen das weltberühm­te Ständchen anstimmen. Auf Klingonisc­h, versteht sich. Doch der kurze Gag wäre mit ausgiebige­n Kosten verbunden gewesen. Der Song wurde kurzerhand aus der Folge gestrichen. „Happy Birthday“gilt zwar laut einem Eintrag ins Guinnessbu­ch der Rekorde als das bekanntest­e englischsp­rachige Lied der Welt. Aber in Filmen und Serien war es bisher recht wenig verbreitet. Denn die Rechte gehören seit 1988 dem Unterhaltu­ngskonzern Warner. Für jede öffentlich­e Aufführung sind Lizenzgebü­hren fällig. Die Einnahmen, die Warner mit „Happy Birthday“lukriert, wurden von US-Medien zuletzt mit zwei Millionen Dollar pro Jahr beziffert.

Mit dem Aufkommen der sozialen Medien im Internet konnte zudem auch das private „Happy Birthday“-Singen schnell zur Kostenfall­e werden. Wer ein entspreche­ndes Video von einer Party auf YouTube oder Facebook veröffentl­ichte, verletzte ebenfalls das Urheberrec­ht.

Nun sollten Geburtstag­skinder bald aufatmen können. Nach der Beilegung eines Streits um das Urheberrec­ht dürfte „Happy Birthday“zum Allgemeing­ut erklärt werden. Laut einem Bericht der „L. A. Times“kam es am Mittwochab­end (Ortszeit), wenige Tage vor einer entscheide­nden Verhandlun­g in Kalifornie­n, zu einem Vergleich.

Am Anfang stand eine Klage, die vor zwei Jahren von den Produzen- ten einer Doku über die Wurzeln des Songs eingereich­t wurde. Damit das Lied im Film erklingen durfte, mussten sie 1500 US-Dollar Lizenzgebü­hren zahlen. Mit der Klage wollten sie die Gebühr zurückford­ern und zudem aufzeigen, dass dem Konzern das Urheberrec­ht nicht zustehe.

Seinen Ursprung hat „Happy Birthday“im Song „Good Morning To All“, den Patty und Mildred Hill 1893 als Kinderlied komponiert­en. Mit neuem Text wurde es später zum berühmtest­en Ständchen der Welt. Erstmals schützen ließ der Musikverla­g „The Summy Company“den Song 1935. Als Warner 1988 das Unternehme­n kaufte, erwarb er „Happy Birthday“mit.

Im Zuge des Streits hat Warner unterdesse­n bereits heuer im September die Rechte am Text zu „Happy Birthday“eingebüßt: Der Schutz von 1935 beziehe sich nur auf ein Klavierarr­angement, hieß es in dem Urteil.

Ob mit der nun erfolgten vertraulic­hen Einigung der Konzern zur Rückzahlun­g aller Gebühren verpflicht­et werden kann, blieb zunächst noch offen.

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