War es ein Verbrechen?
Die Geldscheine aus der Donau dürften mit Geldwäsche in Verbindung stehen.
WIEN. Das Rätsel um die Geldscheine im Wert von rund 130.000 Euro, die in der Neuen Donau in WienDonaustadt schwammen, könnte kurz vor der Klärung stehen. Die Landespolizeidirektion Niederösterreich verfolgt eine konkrete Spur. Und zwar gab es im Süden des Bundeslandes am vergangenen Samstag eine Amtshandlung, bei der es auch zu einer Festnahme kam. Am selben Tag waren die Scheine im Wert von 500 und 100 Euro aus der Donau gefischt worden. „Wir müssen schauen, ob diese 130.000 Euro dazugehören“, sagte Pressesprecher Johann Baumschlager kryptisch. Denn bei einem zweiten Tauchgang waren auch die Banderolen entdeckt worden, die jetzt Rückschluss auf das Bankinstitut geben sollen, wo das Geld ausgegeben wurde.
Baumschlager sprach von einer großen und komplizierten Amtshandlung, die viel Arbeit und Zeit in Anspruch nehmen werde. „Wir reden nicht von einem Bankraub oder einem Raubüberfall, sondern von Betrugshandlungen im Wirtschaftsbereich. Das macht die Erhebungen schwierig“, erklärte Baumschlager. Es sollen Scheinfirmen im Spiel sein, ermittelt wird in Richtung Geldwäsche. Die Kriminalis- ten gehen von mehreren Tätern aus und befürchten, die Kriminellen könnten gewarnt werden, wenn zu viele Informationen über den Fall an die Öffentlichkeit gelangen.
Aufwendig sei der Fall auch deshalb, weil es für diverse Ermittlungsmaßnahmen wie Hausdurchsuchungen und Telefonüberwachungen einer gerichtlichen Anordnung bedürfe und auch Bankangestellte von ihrer dienstlichen Verschwiegenheitspflicht entbunden werden müssen.
Kompliziert ist auch die Frage, ob den beiden jungen Männern, die die Banknoten im Wasser entdeckten, ein Finderlohn zusteht, sollte sich
„Wir reden von Betrugshandlungen im Wirtschaftsbereich.“
tatsächlich herausstellen, dass das Geld aus einem Verbrechen stammt. Im Gesetz ist der Finderlohn bei gutgläubigem Erwerb von zuvor kriminell erlangtem Geld nicht explizit geregelt. Und im Justizministerium wollte man sich auf keine Antwort festlegen, solange der Sachverhalt nicht geklärt ist.
Erst vor zwei Jahren hatten verschwundene Banknoten im Bun- desland Salzburg für Aufsehen gesorgt. Damals hatte der Leiter einer Bankfiliale im Pongau vorgegeben, 90.000 Euro seien ihm unglücklicherweise in die Hochwasser führende Taurach gefallen. Der Banker meinte in seinem Strafprozess: „Ich bin runter zum Bach und habe gesehen, wie das Geld den Bach runterrinnt.“Der Schöffensenat hielt diese Verlust-Version für völlig lebensfremd. Vielmehr habe der Banker das Geld eingesackt. Er erhielt wegen Veruntreuung 20 Monate bedingte Haft. Und er wurde auch zur Rückzahlung des Geldes verurteilt.