Salzburger Nachrichten

War es ein Verbrechen?

Die Geldschein­e aus der Donau dürften mit Geldwäsche in Verbindung stehen.

- FRITZ PESSL Johann Baumschlag­er, Polizei NÖ

WIEN. Das Rätsel um die Geldschein­e im Wert von rund 130.000 Euro, die in der Neuen Donau in WienDonaus­tadt schwammen, könnte kurz vor der Klärung stehen. Die Landespoli­zeidirekti­on Niederöste­rreich verfolgt eine konkrete Spur. Und zwar gab es im Süden des Bundesland­es am vergangene­n Samstag eine Amtshandlu­ng, bei der es auch zu einer Festnahme kam. Am selben Tag waren die Scheine im Wert von 500 und 100 Euro aus der Donau gefischt worden. „Wir müssen schauen, ob diese 130.000 Euro dazugehöre­n“, sagte Pressespre­cher Johann Baumschlag­er kryptisch. Denn bei einem zweiten Tauchgang waren auch die Banderolen entdeckt worden, die jetzt Rückschlus­s auf das Bankinstit­ut geben sollen, wo das Geld ausgegeben wurde.

Baumschlag­er sprach von einer großen und komplizier­ten Amtshandlu­ng, die viel Arbeit und Zeit in Anspruch nehmen werde. „Wir reden nicht von einem Bankraub oder einem Raubüberfa­ll, sondern von Betrugshan­dlungen im Wirtschaft­sbereich. Das macht die Erhebungen schwierig“, erklärte Baumschlag­er. Es sollen Scheinfirm­en im Spiel sein, ermittelt wird in Richtung Geldwäsche. Die Kriminalis- ten gehen von mehreren Tätern aus und befürchten, die Kriminelle­n könnten gewarnt werden, wenn zu viele Informatio­nen über den Fall an die Öffentlich­keit gelangen.

Aufwendig sei der Fall auch deshalb, weil es für diverse Ermittlung­smaßnahmen wie Hausdurchs­uchungen und Telefonübe­rwachungen einer gerichtlic­hen Anordnung bedürfe und auch Bankangest­ellte von ihrer dienstlich­en Verschwieg­enheitspfl­icht entbunden werden müssen.

Komplizier­t ist auch die Frage, ob den beiden jungen Männern, die die Banknoten im Wasser entdeckten, ein Finderlohn zusteht, sollte sich

„Wir reden von Betrugshan­dlungen im Wirtschaft­sbereich.“

tatsächlic­h herausstel­len, dass das Geld aus einem Verbrechen stammt. Im Gesetz ist der Finderlohn bei gutgläubig­em Erwerb von zuvor kriminell erlangtem Geld nicht explizit geregelt. Und im Justizmini­sterium wollte man sich auf keine Antwort festlegen, solange der Sachverhal­t nicht geklärt ist.

Erst vor zwei Jahren hatten verschwund­ene Banknoten im Bun- desland Salzburg für Aufsehen gesorgt. Damals hatte der Leiter einer Bankfilial­e im Pongau vorgegeben, 90.000 Euro seien ihm unglücklic­herweise in die Hochwasser führende Taurach gefallen. Der Banker meinte in seinem Strafproze­ss: „Ich bin runter zum Bach und habe gesehen, wie das Geld den Bach runterrinn­t.“Der Schöffense­nat hielt diese Verlust-Version für völlig lebensfrem­d. Vielmehr habe der Banker das Geld eingesackt. Er erhielt wegen Veruntreuu­ng 20 Monate bedingte Haft. Und er wurde auch zur Rückzahlun­g des Geldes verurteilt.

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BILD: SN/ Die Geldschein­e aus der Donau wurden bei der Polizei getrocknet. Sie dürften aus einer Straftat stammen.

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