Im Vollrausch Opfer Glas ins Auge gestoßen
Der 24-jährige Täter war bei der brutalen Attacke laut Gericht nicht zurechnungsfähig. Das 23-jährige Opfer ist seither auf einem Auge blind.
Schreckliche Folgen hatte die Gewalttat eines unbescholtenen erfolgreichen Tennengauer Kampfsportlers auf einen jungen Salzburger, zu der es im November 2013 bei einem Krampuskränzchen in einem Lokal in Anif gekommen war. Der 24-jährige Tennengauer, der Schnaps und Bier konsumiert hatte, stieß dem 23-jährigen Opfer ein Weinglas derart wuchtig ins Gesicht, dass die Tulpe zerbarst und der Stiel tief ins Auge des 23-Jährigen drang. Das Opfer ist seither am linken Auge blind.
Staatsanwalt Marcus Neher klagte den Tennengauer wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung mit Dauerfolgen an (Strafdrohung: bis zehn Jahre Haft). Zu Beginn des Ende 2014 am Landesgericht eröffneten Schöffenprozesses (Vorsitz: Richterin Daniela Meniuk-Prossinger) verantwortete sich der Angeklagte damit, sich an nichts mehr erinnern zu können. Verteidiger Hubert Stanglechner (Innsbruck) betonte, sein Mandant habe „im Vollrausch gehandelt“.
Die vorsitzende Richterin vertagte damals zur Einholung eines neuropsychiatrischen Gutachtens. Dieses wurde nun am Freitag in der Prozessfortsetzung erörtert. Auf Basis des Gutachtens gin das Gericht schließlich davon aus, der Angeklagte sei zur Tatzeit aufgrund eines „pathologischen Rauschzustands“nicht zurechnungsfähig gewesen. Der 24Jährige habe die „Begehung einer Straftat im Zustand voller Berauschung“(Paragraf 287 Strafgesetzbuch/Strafdrohung: maximal drei Jahre Haft) zu verantworten. Das Urteil – ein Jahr bedingte Haft – ist bereits rechtskräftig. Zudem muss der Tennengauer dem Opfer (anwaltlicher Vertreter: Kurt Jelinek) 7000 Euro Teilschmerzensgeld zahlen. Der Verteidiger des Angeklagten betonte gegenüber den SN, sein Mandant werde „nach allen Kräften Schadenswiedergutmachung leisten – auch auf zivilrechtlichem Weg“.