Drei Jahre Haft für den Lobbyisten Alfons Mensdorff-Pouilly
Im Blaulichtfunkprozess wurden am Montag die Urteile gesprochen, neben Haft gab es auch Schadenersatzzahlungen.
Im sogenannten Blaulichtfunkprozess sind am Montagabend die beiden Angeklagten zu unbedingten Haftstrafen verurteilt worden. Der Lobbyist und Jagdveranstalter Alfons Mensdorff-Pouilly wurde zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt, der Ex-TelekomFestnetzvorstand Rudolf Fischer erhielt ein Jahr Haft. Mensdorff muss auch den Schaden von 1,1 Millionen Euro plus vier Prozent Verzinsung wiedergutmachen. Da sich Anklage wie Verteidigung drei Tage Bedenkzeit erbeten haben, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
In der Urteilsbegründung schloss sich Richter Michael Tolstiuk den Ausführungen des Gerichtssachverständigen an, wonach der Bezahlung der 1,1 Mill. Euro an Mensdorff durch die Telekom keine nachvollziehbare Leistungserbringung zugrunde liegt. Die beiden Angeklagten nahmen das Urteil gefasst auf. In der Causa Blaulichtfunk geht es um die Vergabe einer einheitlichen Funk-Infrastruktur durch den damaligen Innenminister Ernst Strasser (ÖVP).
Das Funksystem mit Namen Tetron ist bis heute nicht flächendeckend eingeführt, was weitere Millionenkosten zur Folge hatte. Wobei das Projekt schon sehr holprig startete. Der ursprüngliche Zuschlag an ein anderes Konsortium wurde von Strasser zurückgezogen – angeblich weil die Auftragnehmer die Vorgaben nicht erfüllen konnten. Gleichzeitig wurde dem ausgeschiedenen Konsortium aber ein Schadenersatz von über 30 Mill. Euro gezahlt. Den endgültigen Zuschlag erhielt dann ein Konsortium aus Motorola und Alcatel, Technologielieferant war die Telekom Austria. Die Causa war auch Gegenstand eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses, der bedenkliche Verquickungen zwischen Politik und Wirtschaft offenbarte, wie etwa private Einladungen an Kabinettsmitarbeiter zu Jagden von Mensdorff. Die Frau eines Kabinettsmitarbeiters von Strasser soll bei der Telekom beschäftigt gewesen sein, ohne eine Leistung erbracht zu haben. Alfons Mensdorff hatte in seinem Schlussplädoyer noch versucht zu erklären, warum es zu seinen Lobbyingaktivitäten für die Telekom keine schriftlichen Aufzeichnungen gegeben hat. Er könne nicht so gut schreiben, aber sehr gut reden, meinte er. Und E-Mail nutze er sowieso nicht.
Für den Lobbyisten, der sich während des Verfahrens als Landwirt bezeichnet hatte, war dies nicht die einzige schlechte Nachricht in den vergangenen Tagen. Am Wochenende wurde bekannt, dass er sich von seiner Frau, der Ex-ÖVPSpitzenpolitikerin Maria RauchKallat, getrennt hat. Und bei einer seiner umstrittenen Gatterjagden soll eine Tierschützerin verletzt worden sein, was Mensdorff allerdings bestreitet.