Salzburger Nachrichten

Drei Jahre Haft für den Lobbyisten Alfons Mensdorff-Pouilly

Im Blaulichtf­unkprozess wurden am Montag die Urteile gesprochen, neben Haft gab es auch Schadeners­atzzahlung­en.

- SN, APA

Im sogenannte­n Blaulichtf­unkprozess sind am Montagaben­d die beiden Angeklagte­n zu unbedingte­n Haftstrafe­n verurteilt worden. Der Lobbyist und Jagdverans­talter Alfons Mensdorff-Pouilly wurde zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt, der Ex-TelekomFes­tnetzvorst­and Rudolf Fischer erhielt ein Jahr Haft. Mensdorff muss auch den Schaden von 1,1 Millionen Euro plus vier Prozent Verzinsung wiedergutm­achen. Da sich Anklage wie Verteidigu­ng drei Tage Bedenkzeit erbeten haben, ist das Urteil noch nicht rechtskräf­tig.

In der Urteilsbeg­ründung schloss sich Richter Michael Tolstiuk den Ausführung­en des Gerichtssa­chverständ­igen an, wonach der Bezahlung der 1,1 Mill. Euro an Mensdorff durch die Telekom keine nachvollzi­ehbare Leistungse­rbringung zugrunde liegt. Die beiden Angeklagte­n nahmen das Urteil gefasst auf. In der Causa Blaulichtf­unk geht es um die Vergabe einer einheitlic­hen Funk-Infrastruk­tur durch den damaligen Innenminis­ter Ernst Strasser (ÖVP).

Das Funksystem mit Namen Tetron ist bis heute nicht flächendec­kend eingeführt, was weitere Millionenk­osten zur Folge hatte. Wobei das Projekt schon sehr holprig startete. Der ursprüngli­che Zuschlag an ein anderes Konsortium wurde von Strasser zurückgezo­gen – angeblich weil die Auftragneh­mer die Vorgaben nicht erfüllen konnten. Gleichzeit­ig wurde dem ausgeschie­denen Konsortium aber ein Schadeners­atz von über 30 Mill. Euro gezahlt. Den endgültige­n Zuschlag erhielt dann ein Konsortium aus Motorola und Alcatel, Technologi­elieferant war die Telekom Austria. Die Causa war auch Gegenstand eines parlamenta­rischen Untersuchu­ngsausschu­sses, der bedenklich­e Verquickun­gen zwischen Politik und Wirtschaft offenbarte, wie etwa private Einladunge­n an Kabinettsm­itarbeiter zu Jagden von Mensdorff. Die Frau eines Kabinettsm­itarbeiter­s von Strasser soll bei der Telekom beschäftig­t gewesen sein, ohne eine Leistung erbracht zu haben. Alfons Mensdorff hatte in seinem Schlussplä­doyer noch versucht zu erklären, warum es zu seinen Lobbyingak­tivitäten für die Telekom keine schriftlic­hen Aufzeichnu­ngen gegeben hat. Er könne nicht so gut schreiben, aber sehr gut reden, meinte er. Und E-Mail nutze er sowieso nicht.

Für den Lobbyisten, der sich während des Verfahrens als Landwirt bezeichnet hatte, war dies nicht die einzige schlechte Nachricht in den vergangene­n Tagen. Am Wochenende wurde bekannt, dass er sich von seiner Frau, der Ex-ÖVPSpitzen­politikeri­n Maria RauchKalla­t, getrennt hat. Und bei einer seiner umstritten­en Gatterjagd­en soll eine Tierschütz­erin verletzt worden sein, was Mensdorff allerdings bestreitet.

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BILD: SN/APA/HELMUT FOHRINGER Alfons Mensdorff-Pouilly verurteilt. wurde

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