Kritischer Journalismus ist nicht wirklich erwünscht
Von zwei bemerkenswerten Fällen, die Medien betreffend, ist zu berichten. Fall eins: Das Onlinemedium Dossier.at recherchierte über Missstände in einer burgenländischen Flüchtlingsunterkunft – und wurde daraufhin gerichtlich verurteilt, weil durch die Recherche die Eigentumsfreiheit des Quartiergebers verletzt worden sei. Fall zwei: Eine „Falter“-Redakteurin traf sich mit einer in Traiskirchen gelandeten syrischen Flüchtlingsfamilie – und wurde Gegenstand einer parlamentarischen Anfrage an die Innenministerin. Die FPÖ begehrte zu wissen, ob die Journalistin bereits (von der Polizei?) befragt worden sei, wie sie zu den Kontaktdaten der syrischen Familie kam.
Fall eins, das Gerichtsurteil, könnte negative Folgen für den recherchierenden Journalismus und somit für die Sauberkeit im Lande nach sich ziehen. Fall zwei, die blaue Parlamentsanfrage, zeigt, dass diese präsumtive Regierungspartei nicht weiß, wie man Medienfreiheit buchstabiert.
Die Innenministerin hat die Anfrage übrigens mit einem glatten „Nein“abgeschmettert. Das gereicht ihr zur Ehre, ist aber ein schwacher Trost.