Strasser straflos „Betrüger“genannt
Vorwurf der üblen Nachrede: Gericht sprach Salzburger rechtskräftig frei.
SALZBURG. Österreichs Ex-Innenminister Ernst Strasser, im Oktober 2014 rechtskräftig wegen Bestechlichkeit zu drei Jahren Haft verurteilter Straftäter, war im Jänner 2015 vom Salzburger Unternehmer Peter Treichl – Inhaber von Partnervermittlungsagenturen – in einem Facebook-Posting als „Betrüger“bezeichnet worden.
Strasser brachte daraufhin beim Landesgericht Salzburg eine Privatanklage gegen Treichl ein – wegen „Übler Nachrede“(§ 111 Strafgesetzbuch) und § 6 Mediengesetz („Üble Nachrede, Beschimpfung, Verspottung, Verleumdung“). Grund: Er, Strasser, fühle sich durch die unwahre Bemerkung gekränkt; sein Rechtsanwalt Michael Wukoschitz (Wien) betonte, Strasser sei nie wegen Betrugs verurteilt worden.
Im erstinstanzlichen Prozess im Juli wurde Treichl (Verteidiger: RA Franz Essl/Salzburg) freigesprochen – sein gegen Strasser und dessen Partnerin gerichtetes Posting „(...) für mich sans beide betrüger“sei demnach ein noch zulässiges Werturteil. Erstrichter Aleksandar Vincetic: Tatsächlich sei der ExMinister ein Straftäter. Ein juristischer Laie müsse nicht zwischen den Delikten unterscheiden können. Mit der ebenfalls „Betrügerin“genannten Partnerin Strassers hatte sich Treichl übrigens bereits zuvor gerichtlich verglichen. Am Dienstag blitzte Strasser nun in Salzburg mit seiner Berufung gegen das Ersturteil ab. Für den Berufungssenat des Oberlandesgerichts Linz (Vorsitzender: Karl Bergmayr) treffen die Feststellungen des Erstgerichts weitgehend zu – der Freispruch für Treichl ist damit rechtskräftig.
Bemerkenswert weiters: Hätte Treichl, betonte Bergmayr, die „Wertung, mit der ein Charaktervorwurf gemacht wurde“, nicht zu einem Zeitpunkt gemacht, in dem Strasser gerade die Haft verbüßte, sondern erst danach, wäre das strafbar. Man dürfe nämlich niemandem eine bereits abgetane Straftat (= wenn die Strafe schon vollzogen ist) vorwerfen.