Salzburger Nachrichten

„Keine Revolution, aber auch kein Untergang“

- Mit Max Schrems par

Der Salzburger Jurist Max Schrems zog in seinem Kampf gegen Facebook in den vergangene­n Jahren mehrmals vor die irische Datenschut­zbehörde und den Europäisch­en Gerichtsho­f. Die SN wollten von dem 28-Jährigen wissen, was anders gelaufen wäre, hätte 2011 bereits die EU-Datenschut­zverordnun­g gegolten. SN: Hätten Sie es einfacher gehabt mit der EU-Datenschut­zverordnun­g? Schrems: Ich wage das zu bezweifeln. Ich hätte meine Beschwerde gegen Facebook zwar bei der österreich­ischen Datenschut­zbehörde einbringen können. Doch die hätte sie womöglich auf Englisch übersetzen lassen und dann der Datenschut­zbehörde in Irland weitergele­itet, wo Facebook seine europäisch­e Niederlass­ung hat. Ich schätze, dass die Iren mit der neuen Verordnung nicht mehr uneingesch­ränkt machen können, was sie wollen. Sie müssten Datenschut­z gemeinsam mit den anderen Behörden einheitlic­h auslegen. SN: Was ändern die hohen Strafen mit bis zu vier Prozent des Umsatzes? Das wird davon abhängen, ob die Datenschut­zbehörden sie tatsächlic­h verhängen werden. In Irland stehen auf Datenschut­zverletzun­gen schon heute theoretisc­h bis zu 100.000 Euro Strafe. Nur durchgeset­zt wird sie nicht. Die vier Prozent des Umsatzes, die jetzt vorgesehen sind, sind eine Maximalstr­afe. Aber sie ist fairer als die heutigen 25.000 Euro, die maximal zu zahlen sind. Es ist auch noch völlig unklar, wie mehrere Datenschut­zverletzun­gen auf einmal geahndet werden. SN: Wie zufrieden sind Sie mit der neuen Verordnung? Sie ist kein Weltunterg­ang, aber auch keine Datenschut­zrevolutio­n. Es gibt viele Ausnahmebe­stimmungen, die manche Unternehme­n ausnützen werden, um sich vor Datenschut­z zu drücken.

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