„Keine Revolution, aber auch kein Untergang“
Der Salzburger Jurist Max Schrems zog in seinem Kampf gegen Facebook in den vergangenen Jahren mehrmals vor die irische Datenschutzbehörde und den Europäischen Gerichtshof. Die SN wollten von dem 28-Jährigen wissen, was anders gelaufen wäre, hätte 2011 bereits die EU-Datenschutzverordnung gegolten. SN: Hätten Sie es einfacher gehabt mit der EU-Datenschutzverordnung? Schrems: Ich wage das zu bezweifeln. Ich hätte meine Beschwerde gegen Facebook zwar bei der österreichischen Datenschutzbehörde einbringen können. Doch die hätte sie womöglich auf Englisch übersetzen lassen und dann der Datenschutzbehörde in Irland weitergeleitet, wo Facebook seine europäische Niederlassung hat. Ich schätze, dass die Iren mit der neuen Verordnung nicht mehr uneingeschränkt machen können, was sie wollen. Sie müssten Datenschutz gemeinsam mit den anderen Behörden einheitlich auslegen. SN: Was ändern die hohen Strafen mit bis zu vier Prozent des Umsatzes? Das wird davon abhängen, ob die Datenschutzbehörden sie tatsächlich verhängen werden. In Irland stehen auf Datenschutzverletzungen schon heute theoretisch bis zu 100.000 Euro Strafe. Nur durchgesetzt wird sie nicht. Die vier Prozent des Umsatzes, die jetzt vorgesehen sind, sind eine Maximalstrafe. Aber sie ist fairer als die heutigen 25.000 Euro, die maximal zu zahlen sind. Es ist auch noch völlig unklar, wie mehrere Datenschutzverletzungen auf einmal geahndet werden. SN: Wie zufrieden sind Sie mit der neuen Verordnung? Sie ist kein Weltuntergang, aber auch keine Datenschutzrevolution. Es gibt viele Ausnahmebestimmungen, die manche Unternehmen ausnützen werden, um sich vor Datenschutz zu drücken.