ÖVI fehlen die Anreize
Investitionen in Wohnimmobilien. Die Immobilienwirtschaft kritisiert die Politik, unausgegorene Gesetzesvorlagen und zu kurze Übergangsfristen.
Der Österreichische Verband der Immobilienwirtschaft (ÖVI) wirft der Politik das Fehlen ausreichender Investitionsanreize im heimischen Immobiliensektor vor, obwohl finanzierbares Wohnen gefordert und vor allem in den Ballungsräumen der Wohnraum knapp werde. Wohnrechtsnovelle und Steuerreform seien massive Belastungen, hinzu komme die komplizierte neue Grundsteuerregelung.
Oft fehlten in der Gesetzgebung Übergangsfristen zwischen Beschluss und Inkrafttreten, da sollte mehr Zeit dazwischen gelassen werden, verlangt ÖVI-Geschäftsführer Anton Holzapfel. Statt längst nötige Investitionsanreize zu setzen, werde eine Steuerpolitik betrieben, die das Vertrauen der Investoren nur schwinden lassen könne, zudem fehle ein modernes Mietrecht, sagt Holzapfel. Der Slogan „Leistbares Wohnen“sei vom Wahlkampfhit zum politischen Rohrkrepierer verkommen, lautet die ÖVI-Kritik.
Von der Verpflichtung der ÖVP zum Schutz des Eigentums und der Sicherung der Eigentumsrechte, die sich die Volkspartei selbst auferlegt habe, sei nicht viel zu spüren. Und die SPÖ wäre gut beraten, sich anzusehen, dass sie bei der Wien-Wahl die besten Ergebnisse in den Eigentumswohnungen erzielt habe, mehr als in Gemeindebauten und in den Genossenschaftswohnungen.
Für die Wohnpolitik forderte ÖVI-Präsident Georg Flödl Maßnahmen für mehr soziale Treffsicherheit bei Förderungen ein: „Mieter sollten künftig eine Bringschuld haben, ihre Förderwürdigkeit auch pro futuro nachweisen zu müssen.“Oder es müsse die Miete auf marktübliches Niveau angehoben und der Erlös daraus Wohnbauinvestitionen zugeführt werden. Zudem solle „ein marktaffines Mietzinsbildungssystem“eingeführt werden, „sonst dünnt sich das Angebot aus und die Investitionen sinken“. Abgeschafft werden sollten die Befristungszuschläge, verlangt Flödl, denn eine unbefristete Vermietung komme derzeit einer De-facto-Enteignung gleich, wie auch ÖVI-Maklersprecherin Sandra Bauernfeind meint. Angesichts der Knappheit an verfügbaren Grundstücken zur Bekämpfung des Wohnungsmangels sollten Baurechte als probates Mittel zur Baulandmobilisierung in Erwägung gezogen werden, regte Bauernfeind an. Allein in Wien wäre eigentlich eine Neubauleistung von 10.000 zusätzlichen Wohnungen pro Jahr erforderlich. Die Vergabe von Baurechten für öffentliche oder private Eigentümer, die ihr Grundstück bebauen lassen, aber nicht verkaufen wollen, könnte hier Abhilfe schaffen.
Mit der Steuerreform werde ab 2016 bei vermieteten Immobilien über die Abschreibungen auch in die einkommensteuerrechtlichen Bereiche der AfA (Absetzung für Abnützung) eingegriffen, kritisiert ÖVI-Geschäftsführer Holzapfel, denn der zur Berechnung auszuscheidende Grundanteil steige massiv. Anders als bisher solle nämlich im Regelfall das Verhältnis Boden/Gebäude statt 20/80 nun 40/60 betragen, außer in Städten mit über 100.000 Einwohnern, für die 30 Prozent fixiert wurden.
Ebenfalls per 1. Jänner werde die erst 2012 eingeführte Immobilienertragsteuer (Immo-ESt) von 25 auf 30 Prozent des Veräußerungserlöses angehoben, also um ein Fünftel, erinnert Holzapfel. Für Altfälle steige damit die Belastung von 3,5 auf 4,2 Prozent des Kaufpreises, das errechnet sich über einen Hebel von 14 Prozent bezogen auf die Steuersätze von 25 bzw. 30 Prozent.
Das neue „Pauschalwert-Modell“zur künftigen Berechnung der Grunderwerbsteuer sei so umständlich und kompliziert, dass sich wohl kein Rechtsanwalt oder Notar eine Selbstbemessung der Gebühren zutrauen werde, ohne spezielle Fachleute heranzuziehen, vermutet der ÖVI-Geschäftsführer.
Statt des dreifachen Einheitswerts soll die GrESt-Basis künftig am Grundstückswert bemessen werden. Für oft nicht nachvollziehbar hält Holzapfel dabei aber die sogenannten Hochrechnungsfaktoren, die die seit 1. Jänner 1973 – der letzten Einheitswertanpassung – erfolgten Wertänderungen für unbebaute Grundstücke in einzelnen Gemeinden bzw. Bezirken der Großstädte abbilden sollen. Ein Hochrechnungsfaktor 3 für den ersten Bezirk in Wien, 12 für Salzburg und 17 für Areale jenseits der Donau in Wien stelle nur „eine Scheingenauigkeit“dar, zudem sei drei Wochen vor Geltung nicht einmal noch die dazugehörige Grundstückswerteverordnung in Kraft.