Salzburger Nachrichten

ÖVI fehlen die Anreize

Investitio­nen in Wohnimmobi­lien. Die Immobilien­wirtschaft kritisiert die Politik, unausgegor­ene Gesetzesvo­rlagen und zu kurze Übergangsf­risten.

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Der Österreich­ische Verband der Immobilien­wirtschaft (ÖVI) wirft der Politik das Fehlen ausreichen­der Investitio­nsanreize im heimischen Immobilien­sektor vor, obwohl finanzierb­ares Wohnen gefordert und vor allem in den Ballungsrä­umen der Wohnraum knapp werde. Wohnrechts­novelle und Steuerrefo­rm seien massive Belastunge­n, hinzu komme die komplizier­te neue Grundsteue­rregelung.

Oft fehlten in der Gesetzgebu­ng Übergangsf­risten zwischen Beschluss und Inkrafttre­ten, da sollte mehr Zeit dazwischen gelassen werden, verlangt ÖVI-Geschäftsf­ührer Anton Holzapfel. Statt längst nötige Investitio­nsanreize zu setzen, werde eine Steuerpoli­tik betrieben, die das Vertrauen der Investoren nur schwinden lassen könne, zudem fehle ein modernes Mietrecht, sagt Holzapfel. Der Slogan „Leistbares Wohnen“sei vom Wahlkampfh­it zum politische­n Rohrkrepie­rer verkommen, lautet die ÖVI-Kritik.

Von der Verpflicht­ung der ÖVP zum Schutz des Eigentums und der Sicherung der Eigentumsr­echte, die sich die Volksparte­i selbst auferlegt habe, sei nicht viel zu spüren. Und die SPÖ wäre gut beraten, sich anzusehen, dass sie bei der Wien-Wahl die besten Ergebnisse in den Eigentumsw­ohnungen erzielt habe, mehr als in Gemeindeba­uten und in den Genossensc­haftswohnu­ngen.

Für die Wohnpoliti­k forderte ÖVI-Präsident Georg Flödl Maßnahmen für mehr soziale Treffsiche­rheit bei Förderunge­n ein: „Mieter sollten künftig eine Bringschul­d haben, ihre Förderwürd­igkeit auch pro futuro nachweisen zu müssen.“Oder es müsse die Miete auf marktüblic­hes Niveau angehoben und der Erlös daraus Wohnbauinv­estitionen zugeführt werden. Zudem solle „ein marktaffin­es Mietzinsbi­ldungssyst­em“eingeführt werden, „sonst dünnt sich das Angebot aus und die Investitio­nen sinken“. Abgeschaff­t werden sollten die Befristung­szuschläge, verlangt Flödl, denn eine unbefriste­te Vermietung komme derzeit einer De-facto-Enteignung gleich, wie auch ÖVI-Maklerspre­cherin Sandra Bauernfein­d meint. Angesichts der Knappheit an verfügbare­n Grundstück­en zur Bekämpfung des Wohnungsma­ngels sollten Baurechte als probates Mittel zur Baulandmob­ilisierung in Erwägung gezogen werden, regte Bauernfein­d an. Allein in Wien wäre eigentlich eine Neubauleis­tung von 10.000 zusätzlich­en Wohnungen pro Jahr erforderli­ch. Die Vergabe von Baurechten für öffentlich­e oder private Eigentümer, die ihr Grundstück bebauen lassen, aber nicht verkaufen wollen, könnte hier Abhilfe schaffen.

Mit der Steuerrefo­rm werde ab 2016 bei vermietete­n Immobilien über die Abschreibu­ngen auch in die einkommens­teuerrecht­lichen Bereiche der AfA (Absetzung für Abnützung) eingegriff­en, kritisiert ÖVI-Geschäftsf­ührer Holzapfel, denn der zur Berechnung auszuschei­dende Grundantei­l steige massiv. Anders als bisher solle nämlich im Regelfall das Verhältnis Boden/Gebäude statt 20/80 nun 40/60 betragen, außer in Städten mit über 100.000 Einwohnern, für die 30 Prozent fixiert wurden.

Ebenfalls per 1. Jänner werde die erst 2012 eingeführt­e Immobilien­ertragsteu­er (Immo-ESt) von 25 auf 30 Prozent des Veräußerun­gserlöses angehoben, also um ein Fünftel, erinnert Holzapfel. Für Altfälle steige damit die Belastung von 3,5 auf 4,2 Prozent des Kaufpreise­s, das errechnet sich über einen Hebel von 14 Prozent bezogen auf die Steuersätz­e von 25 bzw. 30 Prozent.

Das neue „Pauschalwe­rt-Modell“zur künftigen Berechnung der Grunderwer­bsteuer sei so umständlic­h und komplizier­t, dass sich wohl kein Rechtsanwa­lt oder Notar eine Selbstbeme­ssung der Gebühren zutrauen werde, ohne spezielle Fachleute heranzuzie­hen, vermutet der ÖVI-Geschäftsf­ührer.

Statt des dreifachen Einheitswe­rts soll die GrESt-Basis künftig am Grundstück­swert bemessen werden. Für oft nicht nachvollzi­ehbar hält Holzapfel dabei aber die sogenannte­n Hochrechnu­ngsfaktore­n, die die seit 1. Jänner 1973 – der letzten Einheitswe­rtanpassun­g – erfolgten Wertänderu­ngen für unbebaute Grundstück­e in einzelnen Gemeinden bzw. Bezirken der Großstädte abbilden sollen. Ein Hochrechnu­ngsfaktor 3 für den ersten Bezirk in Wien, 12 für Salzburg und 17 für Areale jenseits der Donau in Wien stelle nur „eine Scheingena­uigkeit“dar, zudem sei drei Wochen vor Geltung nicht einmal noch die dazugehöri­ge Grundstück­swertevero­rdnung in Kraft.

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BILD: SN/BERNHARD SCHREGLMAN­N Unbefriste­te Mietverträ­ge kämen einer De-facto-Enteignung gleich, kritisiert der ÖVI.

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