Regierung will Reisefreiheit für Flüchtlinge beschränken
Vorstoß aus dem Kanzleramt: Keine illegale Einreise mehr, Asylanträge nur noch in den Hotspots, Anwesenheitspflicht im zugewiesenen Aufnahmestaat.
WIEN. Das europäische Asylwesen soll grundsätzlich neu geordnet werden: In diesem Ziel sind sich Österreich und Deutschland einig. Die Kanzleramtsminister der beiden Länder, Josef Ostermayer und Peter Altmaier, arbeiten seit Wochen hinter den Kulissen an einem gemeinsamen Vorstoß. Ein erster Vorschlag aus dem österreichischen Kanzleramt liegt den SN vor. Sollte er umgesetzt werden, würde dies ein Ende der unkontrollierten Flüchtlingsströme quer durch Europa bedeuten.
Flüchtlinge dürften dem zufolge nicht mehr in den einzelnen EUStaaten einen Asylantrag stellen, sondern nur in Hotspots (also Erstaufnahmezentren), die an den Flüchtlingsrouten errichtet werden sollen. Bei „illegaler Einreise in die EU“(etwa mit einem Boot nach Griechenland) soll der Flüchtling „in den nächstgelegenen Hotspot“überstellt werden. Solange nicht entschieden ist, ob der Flüchtling ins Asylverfahren aufgenommen wird, darf er den Hotspot nicht verlassen. Kommt der Flüchtling ins Asylverfahren, wird er der Quote entspre- chend in den zuständigen EU-Staat überstellt. „Während des Asylverfahrens besteht keine Reisefreiheit“, der Betreffende darf den Staat, dem er zugewiesen wurde, nicht ohne Weiteres verlassen. Die Reisefreiheit beginnt erst fünf Jahre nach Erteilung des Asylstatus. So soll eine gerechte Verteilung der Flüchtlinge in Europa erreicht werden.