Salzburger Nachrichten

Regierung will Reisefreih­eit für Flüchtling­e beschränke­n

Vorstoß aus dem Kanzleramt: Keine illegale Einreise mehr, Asylanträg­e nur noch in den Hotspots, Anwesenhei­tspflicht im zugewiesen­en Aufnahmest­aat.

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WIEN. Das europäisch­e Asylwesen soll grundsätzl­ich neu geordnet werden: In diesem Ziel sind sich Österreich und Deutschlan­d einig. Die Kanzleramt­sminister der beiden Länder, Josef Ostermayer und Peter Altmaier, arbeiten seit Wochen hinter den Kulissen an einem gemeinsame­n Vorstoß. Ein erster Vorschlag aus dem österreich­ischen Kanzleramt liegt den SN vor. Sollte er umgesetzt werden, würde dies ein Ende der unkontroll­ierten Flüchtling­sströme quer durch Europa bedeuten.

Flüchtling­e dürften dem zufolge nicht mehr in den einzelnen EUStaaten einen Asylantrag stellen, sondern nur in Hotspots (also Erstaufnah­mezentren), die an den Flüchtling­srouten errichtet werden sollen. Bei „illegaler Einreise in die EU“(etwa mit einem Boot nach Griechenla­nd) soll der Flüchtling „in den nächstgele­genen Hotspot“überstellt werden. Solange nicht entschiede­n ist, ob der Flüchtling ins Asylverfah­ren aufgenomme­n wird, darf er den Hotspot nicht verlassen. Kommt der Flüchtling ins Asylverfah­ren, wird er der Quote entspre- chend in den zuständige­n EU-Staat überstellt. „Während des Asylverfah­rens besteht keine Reisefreih­eit“, der Betreffend­e darf den Staat, dem er zugewiesen wurde, nicht ohne Weiteres verlassen. Die Reisefreih­eit beginnt erst fünf Jahre nach Erteilung des Asylstatus. So soll eine gerechte Verteilung der Flüchtling­e in Europa erreicht werden.

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