Keine Drohnen über Schlössern
Rund um deutsche Schlösser werden verstärkt Drohnen gesichtet. Die Verwalter haben damit keine Freude. Verbote sind auf dem Vormarsch.
Kameras und Selfiesticks sind vor Sehenswürdigkeiten heute nicht mehr wegzudenken. Nun kommt aber eine neue Technik hinzu: Drohnen. „Wir haben festgestellt, dass es immer mehr werden“, sagt Wilhelm Schulte, Verwaltungsleiter von Schloss Nordkirchen im Münsterland. Bisher hätten sich dafür vor allem Hochschulen aus dem Ingenieur- oder Filmbereich interessiert. „In letzter Zeit mehren sich Anfragen privater Hobbyflieger.“Nun sind Drohnen rund um das „westfälische Versailles“verboten – es sei denn, die Schlossverwaltung erteilt eine Sondergenehmigung. Das ist auch in anderen Bundesländern keine Seltenheit mehr.
Unbemannte Flugobjekte sind auch rund um Brandenburgs historische Bauten nicht mehr gern gesehen. Wie die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg kürzlich mitteilte, ist der Betrieb im Bereich ihrer Anlagen künftig verboten.
Im Klartext heißt das: Drohnen über Sanssouci.“ „Keine Anlass war unter anderem der Absturz eines solchen Flugobjekts. Verletzt wurde zwar niemand. Mit dem Verbot soll aber eine Gefahr für Besucher abgewendet werden. Aber auch bei Sanssouci werden Ausnahmen gemacht: Für wissenschaftliche Zwecke oder journalistische Beiträge kann es unter Auflagen eine Genehmigung geben.
Auch über bayerischen Schlössern, Gärten und Denkmälern sind Drohnen untersagt. In Sachsen ist ein Verbot geplant. Schon jetzt müssen kommerzielle Aufnahmen genehmigt werden – und Hobbypiloten werden aufgefordert, die Drohne wieder einzupacken. „Meistens sind solche Aufnahmen nicht für das private Fotoalbum, sondern für das Fotoalbum im Internet gedacht“, erklärte ein Sprecher.
„Das Anliegen ist sehr nachvollziehbar“, sagt Elmar Giemulla, Luftrechtsexperte an der Technischen Universität Berlin, zu den Verboten. „Es ist der Beweis dafür, dass der Bedarf besteht, dass der Gesetzgeber eine einheitliche Regelung schafft.“Derzeit ist diese für Laien noch undurchsichtig: Wer die Aufnahmen der Drohne kommerziell nutzen wolle, brauche eine Aufstiegserlaubnis von der Landesluftfahrtbehörde, erklärt Giemulla. In allen anderen Fällen gelte die Regel für Modellflugzeuge. Dabei sind unter anderem der Abstand zu Gebäuden, Flugplätzen und die Flughöhe festgelegt. Je nach Modell gelten unterschiedliche Bedingungen.
Auch in Österreich wird die Fliegerei mit Drohnen immer beliebter. Hierzulande wurde das Luftfahrtgesetz mit Anfang 2014 novelliert, um den Betrieb von sogenannten unbemannten Luftfahrzeugen zu regeln. Das Verkehrsministerium weist darauf hin, dass diese Fluggeräte nur bedingt als Weihnachtsgeschenk geeignet seien: „Nur Drohnen, die weniger als 250 Gramm wiegen und mit weniger als 60 km/h unterhalb von 30 Meter Höhe betrieben werden, gelten als Spielzeug. Für andere Modelle gelten spezielle Vorschriften“, heißt es aus dem Ministerium. Bei Modellen, die nicht in die Spielzeugkategorie fallen, ist eine Haftpflichtversicherung Pflicht. Abhängig von Größe und Leistungsfähigkeit kann auch eine Betriebsbewilligung durch Austro Control erforderlich sein.
Verständnis für die Kollegen in Deutschland hat auch Maximilian Brunner. Er ist Geschäftsführer der Burgen und Schlösser Betriebsführung in Salzburg. Er sagte auf Anfrage: „Bei uns sind solche Aufnahmen auch nur mit Genehmigung möglich.“Bisher gebe es aber keine Probleme mit unerlaubten Flügen, sagt Brunner. „Wenn man bedenkt, dass die Geräte nicht allzu viel kosten, könnte es aber in Zukunft noch ein Problem werden. Und dann müssen wir so ein Verbot in unsere Hausordnung aufnehmen“, sagte Brunner.