Der Familiennachzug wird erschwert
Wer subsidiären Schutz erhält, kann seine Familie erst nach drei Jahren nachholen – wenn er ein Einkommen und eine Wohnung hat.
WIEN. Die Regierung beginnt ihr Asylpaket umzusetzen. Heute, Dienstag, soll im Ministerrat eine Novelle zum Asylgesetz beschlossen werden. Kernpunkt: Asyl wird in Österreich in Zukunft nur noch zeitlich befristet erteilt, und zwar für drei Jahre. Dann soll erneut geprüft werden, ob der ursprüngliche Asylgrund noch besteht.
Das Thema Asyl auf Zeit stand bereits vor einigen Wochen auf der Tagesordnung der Regierung, konnte aber wegen Bedenken der SPÖ nicht erledigt werden. Nun wird die SPÖ zustimmen. Auch, weil es noch einige Änderungen gab, wie es aus dem Büro von Minister Josef Ostermayer (SPÖ) heißt. So soll eine Überprüfung der Asylgründe nur stattfinden, wenn sich die Situation in einem Staat zum Besseren verändert hat. Tobt etwa in Syrien in drei Jahren der Bürgerkrieg noch immer, wird der Asylstatus automatisch verlängert. Auch wurde vereinbart, dass die Integra- tion der Flüchtlinge verbessert wird. So müssen sich die Menschen, die Asyl oder subsidiären Schutz bekommen haben, persönlich beim Integrationsfonds melden, um die weitere Vorgangsweise abzuklären.
Im Büro von Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) verweist man darauf, dass die wesentlichen Punkte des Asyls auf Zeit in den Verhandlungen nicht geändert wurden. Außerdem würden durch die Novelle zum Asylgesetz die Regelungen für den Familiennachzug erschwert. Besonders betroffen sind subsidiär Schutzberechtigte. Sie können in Zukunft einen Antrag auf Familiennachzug erst nach drei Jahren stellen und müssen ein eigenes Einkommen und eine entsprechende Wohnung nachweisen. Diese Regelung werde vor allem Afghanen treffen, heißt es aus dem Innenministerium. Diese seien in den vergangenen Monaten die zahlenmäßig stärkste Gruppe unter den Flüchtlingen gewesen. Und sie würden sehr oft subsidiären Schutz erhalten.
Außerdem hat die Regierung am Montag das angekündigte Gutachten zur Asylpolitik in Auftrag gegeben. Es geht dabei um den angepeilten Richtwert bzw. die Obergrenze für die Aufnahme von Flüchtlingen und ob dies rechtlich möglich ist.