Paket gegen den Unternehmerfrust
Mehrfachverwaltungsstrafen sollen bald der Vergangenheit angehören.
Wirtschaftskammer-Präsident Christoph Leitl war am Montag fast euphorisch. „Eine gute Woche beginnt mit einem guten Vorschlag“, sagte er bei einem gemeinsamen Auftritt mit Vizekanzler und Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner. Der Grund, warum sich Leitl wie „der Rufer in der Wüste, der in der Oase angekommen ist“, fühlt, ist ein Entlastungspaket für Unternehmer und hier vor allem die Abschaffung des Kumulationsprinzips bei Verwaltungsstrafen.
Konkret sollen Betriebe für kleine Fehler in der Lohnverrechnung – bei geringem Verschulden oder keiner bewussten Schädigungsabsicht – nur mehr ein Mal bestraft werden und nicht pro Mitarbeiter. Leitl zitiert den Fall einer Bäckerei, die wegen eines Problems bei der Zeitaufzeichnung 153 Euro nachzahlen musste, aber 11.000 Euro Strafe bekam. Das sei so, als würde man bei einer Rauferei für jeden Boxhieb extra bestraft, sagt Leitl, das müsse aufhören.
Erleichterungen sind auch für Unternehmensgründer geplant. Bei einfachen Gründungen sollen die notarielle Beglaubigung und der Notariatsakt entfallen. Bei Genehmigungen von Betriebsanlagen sollen künftig die Bezirkshauptmannschaften als einzige Ansprechstelle für alle Bereiche – von Bau bis Wasserrecht und Naturschutz – dienen und weniger Einreichunterlagen notwendig sein. Laut Mitterlehner wird die durchschnittliche Genehmigungsdauer von 90 auf 40 Tage sinken. Geplant sind auch Lockerungen für Freiberufler: Steuerberater, Rechtsanwälte und Ziviltechniker sollen künftig gemeinsam mit Gewerbetreibenden Gesellschaften gründen können. Das muss noch mit der SPÖ verhandelt werden.
Weiters sollen die Unternehmen Gesetze und Verordnungen zum Arbeitnehmerschutz nicht mehr extra auflegen oder aufhängen müssen. Nach Ansicht Leitls darf dieser Punkt nicht unterschätzt werden, denn das spart rund zwei Millionen Euro.
Mitterlehner räumte ein, dass das Thema Bürokratieaufwand in Zeiten schlechter Auftragslage stärker spürbar wird als sonst. Bei Arbeitszeitaufzeichnungen, gewerberechtlichen Genehmigungspflichten oder beim Gewerberegister habe es aber bereits im Vorjahr Erleichterungen gegeben. „Ich glaube, die Themen, die wir bearbeiten, zeigen, dass wir verstanden haben“, sagte Mitterlehner. Er hoffe, damit und mit der anspringenden Konjunktur die Stimmung der Unternehmer zu heben.
Das Bürokratie-Entlastungspaket soll bis März fertig und vor dem Sommer im Parlament beschlossen sein. Die Industriellenvereinigung bezeichnete den Abbau von Überregulierung als ein Gebot der Stunde.