Bekannter Wiener Umweltjurist unterstützt die Salzburger Kabelkämpfer.
Im Streit um die geplante „Stromautobahn“ruhen die Hoffnungen der Salzburger Erdkabel-Kämpfer auf dem renommierten Wiener Umweltjuristen Wolfgang List. Er ist aus spektakulären Fällen bekannt, zum Beispiel vom Blaukalk-Skandal im Kärntner Görtschitztal oder vom Konflikt um den Glockenlärm des Linzer Doms. List gilt als Spezialist für Umweltverträglichkeitsprüfungen, vertritt auch andere Bürgerinitiativen gegen Stromleitungsprojekte.
Als Anwalt der IG Erdkabel soll er die vom Land Salzburg genehmigte Freileitung von Elixhausen nach Kaprun zu Fall bringen. „Auf dieses Match schaut ganz Österreich.
„ Der Bescheid des Landes ist massiv rechtswidrig.“
Es wird in Wien entschieden“, sagte der Jurist am Montag in Salzburg. Gemeint ist die zweite Instanz im Umweltverträglichkeitsverfahren, das Bundesverwaltungsgericht. Die 150 Seiten starke Beschwerde ist fertig. Der positive Bescheid des Amtes der Landesregierung sei „massiv rechtswidrig“und „daneben“, meint List und verweist auf gravierende Auswirkungen der Leitung auf die Gesundheit von Menschen und auf die Natur. Die massiven Folgen für die Natur seien sogar im Bescheid festgestellt. Er hinterfrage nicht die Stromleitung an sich, sondern ihre Ausführung. Der Anwalt kritisiert, dass das Erdkabel „rechtsirrig“als nicht dem Stand der Technik entsprechend eingestuft worden sei. Außerdem lägen viele Ungereimtheiten vor. So bezweifeln die Projektgegner, dass im Gegenzug nach dem Bau der neu- en Leitung rund 193 Kilometer an bestehenden 110- und 220-kVLeitungen abgebaut werden. „Wir wissen, dass das zu 99,9 Prozent nicht passieren wird. Teile der Leitungen müssen als Reserve für Stromausfälle bestehen bleiben.“Das würde zu einer Anhäufung von gesundheitsschädlichen elektromagnetischen Feldstärken führen. Und Messangaben seien falsch dargestellt.
Die IG Erdkabel um Präsident Theodor Seebacher befürchtet durch den Elektrosmog ein erhöhtes Krebsrisiko für Anrainer der 380-kV-Leitung. „In Deutschland ist ein Mindestabstand von 400 Metern zu Wohnhäusern Stand der Dinge. In Salzburg beträgt die Entfernung teilweise lediglich 62 Meter“, sagt List.
„Es bleibt offen, warum der Antrag nicht abgewiesen wurde.“Vor allem sei ein entscheidender Passus des Salzburger Landeselektrizitätsgesetzes nicht angewendet worden: Laut Paragraf 54a dürfen neue Leitungen in sensiblen Bereichen – sofern technisch und wirtschaftlich effizient – in Teilabschnitten nur als Erdkabel ausgeführt werden. Die Behörde habe diese Bestimmung ignoriert. „Es bleibt im Bescheid völlig offen, warum darauf nicht eingegangen wurde.“Bemängelt werden auch unzureichende geologische Untersuchungen. 780 Hektar Wald würden „vernichtet“. Die Erosionsge- fahr komme überhaupt nicht vor. Der Anwalt geht davon aus, dass das Bundesverwaltungsgericht zumindest zwei neue Gutachter bestellen werde – wegen grober Fehler oder wegen Befangenheit.
Die 113 Kilometer lange Leitung ist das Projekt des VerbundTochterunternehmens Austrian Power Grid AG und der Salzburg Netz GmbH. Morgen, Mittwoch, endet die vierwöchige Beschwerdefrist. Die Gegner stützen sich auf 45 Bürgerinitiativen und rund 15.000 Unterschriften.