Salzburger Nachrichten

Der Staat rüstet im Kampf gegen Extremiste­n auf

Heute wird das neue Staatsschu­tzgesetz beschlosse­n. Es gibt den Ermittlern weitreiche­nde Befugnisse in die Hand, um potenziell­e Terroriste­n früh zu erkennen. Aber nicht nur das.

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WIEN. Verdächtig­e früher observiere­n, Handy- und Verbindung­sdaten auch von unbeteilig­ten Kontaktper­sonen sammeln und diese Daten wesentlich länger aufbewahre­n als bisher: Mit dem neuen Staatsschu­tzgesetz, das heute im Nationalra­t beschlosse­n wird, erhält die Exekutive weitreiche­nde Befugnisse.

So notwendig es ist, dass die Staatsschü­tzer mehr Rechte im Kampf gegen Terroriste­n bekommen, so groß war bis zuletzt die Kritik an dem Gesetz – von Datenschüt­zern, Rechtsanwä­lten, dem Journalist­enklub und der Opposition. Ob die Opposition dem Gesetz letztlich doch zustimmen wird, war am Dienstag noch offen.

Konkret wird das Bundesamt für Verfassung­sschutz und Terrorismu­sbekämpfun­g zu einer Art Superbehör­de, wo alle Vorfelderm­ittlungen zusammenla­ufen. Das ist ein heikler Spagat, denn es geht darum, Terror und Verbrechen zu verhindern, bevor sie begangen werden. Dazu sollen künftig auch V-Leute, also Vertrauens­personen, eingesetzt werden können, die in der Szene verkehren und gegen Geld Informatio­nen liefern. Die Ermittler erhoffen sich dadurch vor allem mehr Einblick in die Islamisten­szene.

Vorgesehen ist auch ein intensiver­er Datenausta­usch mit ausländisc­hen Diensten. Dass die Ermittlung­en korrekt ablaufen, soll ein Rechtsschu­tz-Dreiersena­t und nicht ein Richter kontrollie­ren.

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