Der Staat rüstet im Kampf gegen Extremisten auf
Heute wird das neue Staatsschutzgesetz beschlossen. Es gibt den Ermittlern weitreichende Befugnisse in die Hand, um potenzielle Terroristen früh zu erkennen. Aber nicht nur das.
WIEN. Verdächtige früher observieren, Handy- und Verbindungsdaten auch von unbeteiligten Kontaktpersonen sammeln und diese Daten wesentlich länger aufbewahren als bisher: Mit dem neuen Staatsschutzgesetz, das heute im Nationalrat beschlossen wird, erhält die Exekutive weitreichende Befugnisse.
So notwendig es ist, dass die Staatsschützer mehr Rechte im Kampf gegen Terroristen bekommen, so groß war bis zuletzt die Kritik an dem Gesetz – von Datenschützern, Rechtsanwälten, dem Journalistenklub und der Opposition. Ob die Opposition dem Gesetz letztlich doch zustimmen wird, war am Dienstag noch offen.
Konkret wird das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung zu einer Art Superbehörde, wo alle Vorfeldermittlungen zusammenlaufen. Das ist ein heikler Spagat, denn es geht darum, Terror und Verbrechen zu verhindern, bevor sie begangen werden. Dazu sollen künftig auch V-Leute, also Vertrauenspersonen, eingesetzt werden können, die in der Szene verkehren und gegen Geld Informationen liefern. Die Ermittler erhoffen sich dadurch vor allem mehr Einblick in die Islamistenszene.
Vorgesehen ist auch ein intensiverer Datenaustausch mit ausländischen Diensten. Dass die Ermittlungen korrekt ablaufen, soll ein Rechtsschutz-Dreiersenat und nicht ein Richter kontrollieren.