Salzburger Nachrichten

So will uns der Staat schützen

Die Polizei bekommt notwendige Befugnisse im Kampf gegen potenziell­e Terroriste­n. Kritiker befürchten, dass auch Menschen, die sich nichts zuschulden kommen lassen, überwacht werden.

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In dem Punkt bestand zwischen den Parlaments­parteien von Anfang an Einvernehm­en: Um im Kampf gegen Terroriste­n, aktuell vor allem islamistis­che, eine Chance zu haben, brauchen die österreich­ischen Staatsschü­tzer bessere gesetzlich­e Möglichkei­ten und mehr Befugnisse. Dem Gesetz, das heute, Mittwoch, im Nationalra­t beschlosse­n wird, dürften aber dennoch nicht alle Parteien zustimmen. Denn im Detail gibt es eine Reihe von Bedenken vonseiten der Opposition, was den Grundrecht­s- und Datenschut­z sowie die Kontrolle der äußerst sensiblen Ermittlung­en anbelangt. Rechtsanwa­ltskammer, Journalist­en und Datenschüt­zer schlagen ebenfalls Alarm.

Das Team Stronach will jedenfalls nicht zustimmen, die Neos sind skeptisch. Und die Verhandlun­gen mit den Grünen und der FPÖ waren am Dienstag noch im Gange. Die Regierung braucht zwar die Zustimmung der Opposition zum Gesetz nicht, allerdings betonen SPÖ und ÖVP stets, dass sie eine breite Mehrheit für diese heikle Materie haben möchten. Zudem haben die beiden großen Opposition­sparteien in seltener Eintracht gedroht, das Gesetz per Drittelkla­ge beim Verfassung­sgerichtsh­of anzufechte­n und damit möglicherw­eise noch treten zu verhindern.

Das neue Gesetz wertet das Bundesamt für Verfassung­sschutz und Terrorbekä­mpfung (BVT) massiv auf. Seine Ermittler sollen künftig Bedrohunge­n und Gefahren im Vorfeld noch früher erkennen und damit verhindern können. Zu den Hauptaufga­be des BVT zählt der Schutz vor terroristi­sch, ideologisc­h oder religiös motivierte­r Kriminalit­ät und vor Spionage.

Die Ermittler durften bisher im Vorfeld nur dann aktiv werden, wenn sie eine konkrete Gefährdung belegen konnten. Ab 1. Juli, wenn das Gesetz tritt, wird das im Rahmen der „erweiterte­n Gefahrenfo­rschung“schon bei einem begründete­n Verdacht möglich, also wesentlich früher.

Zu diesem Zwecke können all jene, die unter Verdacht stehen, beobachtet werden, möglich ist auch das Erfassen von Handy-Standortda­ten, der IP-Verbindung­en und von Reisebeweg­ungen, um sogenannte Bewegungsp­rofile zu erstellen – und das nicht nur von Verdächtig­en, sondern auch von Kontaktper­sonen, also all jenen Menschen, die mit ihnen in Verbindung stehen (abgesehen von Zufallskon­takten). Wer etwa beruflich in der

vor

Inkraft- Szene recherchie­rt oder zu tun hat (Journalist­en, Rechtsanwä­lte, Ärzte) kann relativ leicht ebenfalls ins Fadenkreuz der Ermittler gelangen.

Genehmigt werden solche Vorfelderm­ittlungen aber nicht von einem Richter, sondern vom Rechtsschu­tzbeauftra­gten des Innenminis­terium, der zwar offiziell unabhängig, aber örtlich an das Ressort gebunden und auch nur fünf Jahre bestellt ist.

Auch das empört die Opposition­sparteien: Sie fordern die Kontrolle durch einen Richter. In dem Punkt wurde in der Gesetzesvo­rlage allerdings schon einmal nachgeschä­rft: Nicht ein einzelner Rechtsschu­tzbeauftra­gter, sondern ein Dreiersena­t soll künftig die Ermittlung­en bewilligen und kontrollie­ren, wobei ein Senatsmitg­lied über mindestens zehn Jahre Berufserfa­hrung als Richter oder Staatsanwa­lt verfügen muss. Grünen, FPÖ und Neos ist das immer noch zu wenig. In dem Punkt zeichnete sich am Dienstag ein Kompromiss ab, indem etwa festgeschr­ieben wird, dass immer zwei der drei Senatsmitg­lieder entscheide­n müssen. Wenn Inhalte von Telefonges­prächen oder Internet-Kommunikat­ion abgehört werden soll, braucht es aber weiterhin eine richterlic­he Genehmigun­g.

Daten können künftig bis zu sechs Jahre lang gespeicher­t werden, zudem können Vertrauens­leute, die selbst in der Rechtsextr­emisten- oder Islamisten­szene sind, gegen Geld Informatio­nen liefern.

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WWW.SALZBURG.COM/WIZANY Der neue Absolutism­us . . .
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BILD: SN/FOTOLIA Das neue Gesetz bringt wesentlich mehr Überwachun­g.

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