Mutter erstach Vierjährige: 15 Jahre Haft
Die 38-Jährige befand sich laut Sachverständiger in einem „extremen Belastungszustand“.
Jene 38-jährige Frau, die am 4. August in Wien-Hernals ihre vierjährige Tochter erstochen hat, ist am Dienstag im Straflandesgericht wegen Mordes zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Der Wahrspruch der Geschworenen fiel einstimmig im Sinn der Anklage aus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidigerin Astrid Wagner bat um Bedenkzeit, Staatsanwalt Gerd Hermann gab keine Erklärung ab.
Die Angeklagte hatte sich in dem Schwurprozess schuldig bekannt. „Ich habe das Messer in die Hand genommen. Ich drehte mich um. Hinter mir stand meine Tochter. Ich packte sie mit meiner linken Hand am Kopf, und mit meiner rechten Hand hab ich so einen Schwung gemacht“, schilderte die Frau.
Wie die psychiatrische Sachverständige Adelheid Kastner darlegte, befand sich die Frau in einem „extrem Belastungszustand“, weil sie erkennen musste, dass sie diesmal die Delogierung aus ihrer Wohnung nicht mehr abwenden konnte. Das war ihr zuvor fünf Mal im letzten Moment gelungen. In dieser Situa- tion habe die Frau keine weitere Belastung mehr ertragen können, die sie laut Kastner allerdings hinnehmen musste, als ihre Tochter ihr weinend erklärte, sie wolle nicht aus der Wohnung ausziehen. Laut Gerichtsmediziner Daniele Risser hatte die Vierjährige „absolut keine Überlebenschance“. Ein Stich öffnete die Drosselvene am Hals des Mädchens, ein weiterer, gegen die Brust gerichteter, beschädigte die Hauptschlagader. Das Kind verblutete noch am Tatort.