Salzburger Nachrichten

Gegenwind für die Bank Austria

Kritik am Plan, Pensionsan­sprüche ins ASVG zu übertragen.

- Wie

Der Plan der Bank Austria, langjährig­e Mitarbeite­r aus dem bankeigene­n Pensionssy­stem ins ASVG zu übertragen, schlägt nun politisch Wellen. Wie berichtet, beabsichti­gt die Bank rund 3300 aktive Mitarbeite­r, für deren Pensionen sie über Rückstellu­ngen vorsorgt, ins öffentlich­e Pensionssy­stem zu übertragen.

Die Bank beruft sich auf Absatz 5 im § 311 ASVG, der solche Übertragun­gen von Pensionsan­sprüchen grundsätzl­ich zulässt. Die Bank Austria hat die Rückstellu­ngen dafür mit 2,1 Mrd. Euro beziffert und im Dezember betont, dass der Wechsel für die Dienstnehm­er keine finanziell­en Einbußen bringen soll.

Der Chef der Pensionsve­rsicherung­sanstalt (PVA), Winfried Pinggera, meldet nun Zweifel an. Die Regelung sei für Einzelfäll­e gedacht, etwa den Übertritt von Beamten ins ASVG. Dass die Bank Austria sie nun für Tausende Mitarbeite­r nutzen wolle, wirft für Pinggera die Frage auf, ob dafür nicht „ein Überleitun­gsgesetz nötig ist“, wie er am Dienstag im Ö1-„Morgenjour­nal“sagte. Inhaltlich könne er noch wenig sagen, dafür gebe es zu wenige Informatio­nen. Von der Bank habe man bisher „noch keinen einzigen Datensatz erhalten“, sagt Pinggera, die Bank will die Übertragun­g jedoch im April 2016 durchführe­n.

Laut Pinggera ist davon auszugehen, dass die Übertragun­g Kosten für das ASVG-System verursacht. Die Bank hatte im Dezember zwar betont, dass so viel Geld übertragen werden soll, um die Ansprüche finanziere­n zu können. Sie erwartet sich durch den Umstieg auf ein System mit laufenden Beiträgen allerdings auch jährliche Einsparung­en „in Höhe eines zweistelli­gen Millionen-Euro-Betrags“.

Aus dem Sozialmini­sterium hieß es zuletzt, das ASVG sei nicht geschriebe­n worden, damit sich eine Bank auf Kosten der Steuerzahl­er sanieren könne. Das sieht Neoressort­chef Alois Stöger genau so wie Vorgänger Rudolf Hundstorfe­r. Und auch laut Finanzmini­ster Hans Jörg Schelling hält eine Gesetzesän­derung für erforderli­ch.

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