Gegenwind für die Bank Austria
Kritik am Plan, Pensionsansprüche ins ASVG zu übertragen.
Der Plan der Bank Austria, langjährige Mitarbeiter aus dem bankeigenen Pensionssystem ins ASVG zu übertragen, schlägt nun politisch Wellen. Wie berichtet, beabsichtigt die Bank rund 3300 aktive Mitarbeiter, für deren Pensionen sie über Rückstellungen vorsorgt, ins öffentliche Pensionssystem zu übertragen.
Die Bank beruft sich auf Absatz 5 im § 311 ASVG, der solche Übertragungen von Pensionsansprüchen grundsätzlich zulässt. Die Bank Austria hat die Rückstellungen dafür mit 2,1 Mrd. Euro beziffert und im Dezember betont, dass der Wechsel für die Dienstnehmer keine finanziellen Einbußen bringen soll.
Der Chef der Pensionsversicherungsanstalt (PVA), Winfried Pinggera, meldet nun Zweifel an. Die Regelung sei für Einzelfälle gedacht, etwa den Übertritt von Beamten ins ASVG. Dass die Bank Austria sie nun für Tausende Mitarbeiter nutzen wolle, wirft für Pinggera die Frage auf, ob dafür nicht „ein Überleitungsgesetz nötig ist“, wie er am Dienstag im Ö1-„Morgenjournal“sagte. Inhaltlich könne er noch wenig sagen, dafür gebe es zu wenige Informationen. Von der Bank habe man bisher „noch keinen einzigen Datensatz erhalten“, sagt Pinggera, die Bank will die Übertragung jedoch im April 2016 durchführen.
Laut Pinggera ist davon auszugehen, dass die Übertragung Kosten für das ASVG-System verursacht. Die Bank hatte im Dezember zwar betont, dass so viel Geld übertragen werden soll, um die Ansprüche finanzieren zu können. Sie erwartet sich durch den Umstieg auf ein System mit laufenden Beiträgen allerdings auch jährliche Einsparungen „in Höhe eines zweistelligen Millionen-Euro-Betrags“.
Aus dem Sozialministerium hieß es zuletzt, das ASVG sei nicht geschrieben worden, damit sich eine Bank auf Kosten der Steuerzahler sanieren könne. Das sieht Neoressortchef Alois Stöger genau so wie Vorgänger Rudolf Hundstorfer. Und auch laut Finanzminister Hans Jörg Schelling hält eine Gesetzesänderung für erforderlich.