Salzburger Nachrichten

Was man im Fasching nicht tragen sollte

Selbst in der närrischen Zeit ist nicht alles erlaubt – wer sich nicht daran hält, zahlt Strafe.

- Ham

Clowns, Prinzessin­nen, Cowboys: Das sind die Klassiker im Fasching. Doch auch in der närrischen Zeit darf – und sollte – man nicht jedes Kostüm tragen. So bittet die Polizei in Köln nach den Übergriffe­n auf Frauen, im Karneval auf verdächtig­e oder martialisc­he Kostüme und vor allem auf Waffenattr­appen zu verzichten. Das könnte zu Problemen führen, wenn diese täuschend echt aussehen.

Man müsse sich zwar verkleiden dürfen. „aber eine gewisse Zurückhalt­ung wäre schon sinnvoll“, sagt Stephan Hegger, Sprecher der Gewerkscha­ft der Polizei (GdP) in Nordrhein-Westfalen. Auftritte als Terrorist oder Taliban „überschrei­ten die Grenze des guten Geschmacks und des Anstands“. Man sollte auch nicht mit einem Sprengstof­fgürtel losziehen.

Auch die österreich­ische D.A.S. Rechtsschu­tz AG weist darauf hin, dass nicht alles erlaubt ist. Echte Polizeiuni­formen etwa seien ausschließ­lich Exekutivbe­amten vorbehalte­n. Wer dagegen verstößt, muss mit bis zu 500 Euro Strafe rechnen – oder einer Freiheitss­trafe von bis zu zwei Wochen.

Bei der Salzburger Polizei erinnert man sich an einen Fall vor einigen Jahren: Damals hatte im Fasching ein Mann im Polizeikos­tüm Pkw-Kontrollen durchgefüh­rt. Er wurde angezeigt. Sonst habe es aufgrund von Verkleidun­gen bisher keine Probleme gegeben und man gebe hier auch keine speziellen Tipps wie die Kollegen in Deutschlan­d, heißt es in Salzburg. Die Polizei appelliert an den Hausversta­nd: „Man sollte Situatione­n verhindern, die verunsiche­rn – etwa mit einer Faschingsm­aske in eine Bank zu gehen“, sagte ein Sprecher.

Ebenso verboten sind Kostüme mit rechtsradi­kalem Hintergrun­d oder Zeichen und Verkleidun­gen mit rassistisc­hem Hintergrun­d.

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BILD: SN/RATZER Mit dieser Maske sollte man besser nicht in eine Bank gehen.

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