Was man im Fasching nicht tragen sollte
Selbst in der närrischen Zeit ist nicht alles erlaubt – wer sich nicht daran hält, zahlt Strafe.
Clowns, Prinzessinnen, Cowboys: Das sind die Klassiker im Fasching. Doch auch in der närrischen Zeit darf – und sollte – man nicht jedes Kostüm tragen. So bittet die Polizei in Köln nach den Übergriffen auf Frauen, im Karneval auf verdächtige oder martialische Kostüme und vor allem auf Waffenattrappen zu verzichten. Das könnte zu Problemen führen, wenn diese täuschend echt aussehen.
Man müsse sich zwar verkleiden dürfen. „aber eine gewisse Zurückhaltung wäre schon sinnvoll“, sagt Stephan Hegger, Sprecher der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Nordrhein-Westfalen. Auftritte als Terrorist oder Taliban „überschreiten die Grenze des guten Geschmacks und des Anstands“. Man sollte auch nicht mit einem Sprengstoffgürtel losziehen.
Auch die österreichische D.A.S. Rechtsschutz AG weist darauf hin, dass nicht alles erlaubt ist. Echte Polizeiuniformen etwa seien ausschließlich Exekutivbeamten vorbehalten. Wer dagegen verstößt, muss mit bis zu 500 Euro Strafe rechnen – oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Wochen.
Bei der Salzburger Polizei erinnert man sich an einen Fall vor einigen Jahren: Damals hatte im Fasching ein Mann im Polizeikostüm Pkw-Kontrollen durchgeführt. Er wurde angezeigt. Sonst habe es aufgrund von Verkleidungen bisher keine Probleme gegeben und man gebe hier auch keine speziellen Tipps wie die Kollegen in Deutschland, heißt es in Salzburg. Die Polizei appelliert an den Hausverstand: „Man sollte Situationen verhindern, die verunsichern – etwa mit einer Faschingsmaske in eine Bank zu gehen“, sagte ein Sprecher.
Ebenso verboten sind Kostüme mit rechtsradikalem Hintergrund oder Zeichen und Verkleidungen mit rassistischem Hintergrund.