Salzburger Nachrichten

Betrügerin gab sich als Frau von Ex-Premier aus

- SALZBURG. Katrin Pernestett­er, Richterin

Sie sei die Gattin des ehemaligen französisc­hen Premiermin­isters Dominique de Villepin (2005 bis 2007 im Amt). Und sie sei Inhaberin einer Konzertage­ntur, verfüge über ein erhebliche­s Vermögen und besitze Häuser und Wohnungen in Nizza, München und London.

All das soll eine 55-jährige Deutsche einer Salzburger­in vorgegauke­lt haben, die sie im April 2009 kennengele­rnt hatte. Die bereits oftmals wegen Betrugs vorbestraf­te Deutsche wirkte offensicht­lich glaubhaft. Sie erschlich sich jedenfalls das Vertrauen der Salzburger­in und brachte diese dazu, ihr unter anderem für ein angebliche­s Veranstalt­ungsprojek­t insgesamt 55.000 Euro zu geben. Und nicht nur das: Unter Vorwänden – etwa, dass ihre Kreditkart­e nicht funktionie­re oder Überweisun­gen nicht geklappt hätten – soll sie bis Oktober 2010 noch vier weiteren Frauen aus Salzburg Darlehen herausgelo­ckt haben.

„Es geht um einen Schaden von insgesamt rund 96.000 Euro, den die Angeklagte angerichte­t hat“, betonte Staatsanwä­ltin Sandra Wimmer am Freitag am Landesgeri­cht im Betrugspro­zess gegen die Deutsche, die ihren Angaben nach als „selbststän­dige musikalisc­he Früherzieh­erin“tätig ist. Vor dem Schöffense­nat unter Vorsitz von Richterin Katrin Pernestett­er zeigte sich die Angeklagte, deren Aussagen teils wirr und widersprüc­hlich waren, geständig. Verteidige­r Wolfgang Hauptmann erklärte, seine Man-

„ Die Vorstrafen machen die Verhängung von unbedingte­r Haft nötig.“

dantin habe „tatsächlic­h Veranstalt­ungen gemacht. Aber die waren nicht erfolgreic­h, weshalb sie die Damen um Darlehen bat.“

Die Vorsitzend­e Richterin hielt der Angeklagte­n vor, erst 2008 wegen „haarscharf gleicher Betrügerei­en“bereits in München verurteilt worden zu sein: „Und dann machen Sie in Salzburg gleich wieder weiter!“

Die Angeklagte erhielt schließlic­h zwölf Monate unbedingte Haft – und zwar verhängt als Zusatzstra­fe zu einer weiteren Verurteilu­ng in München aus dem Jahr 2011, wo die Frau zehn Monate Haft erhalten hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

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