Schüler überfordert
Zum Leserbrief „Schüler an der Schmerzgrenze“von Linda Walter am 29. 1.
Dem Leserbrief von Frau Walter stimme ich inhaltlich voll und ganz zu und möchte ihn noch erweitern. Es gibt ein Schulunterrichtsgesetz. In diesem ist genau definiert, wie viele schriftliche Überprüfungen innerhalb eines Semesters maximal geschrieben werden dürfen. Ja, es geht sogar so weit, dass höchstens 30minütige Tests in Unterrichtsgegenständen ohne Schularbeiten pro Semester stattfinden dürfen. Innerhalb von sieben Tagen können den Schülern nur zwei schriftliche Schularbeiten oder Tests abverlangt werden. Auch sogenannte „schriftliche Überprüfungen von Hausübungen und/oder Mitarbeit“– eine Wortschöpfung für einen Test – sind nicht zulässig. Der Hauptaspekt der Beurteilung beruht auf der Mitarbeit eines Schülers, den praktischen Übungen während der Unterrichtszeit und den Hausübungen. Als Lehrer habe ich über die Qualität der Mitarbeit genaue Aufzeichnungen zu führen. Als Direktorin hatte ich die Termine für alle diese schriftlichen Arbeiten zu überprüfen. Würden Eltern den Beurteilungen der Lehrer über die Mitarbeit der Schüler Glauben schenken, könnte man übermäßige Tests ad acta legen. Würden sich alle Lehrer an das Gesetz halten, käme es kaum zu diesem Stress am Semesterende, der Kinder gesundheitlich schwächt und ihnen die Neugierde und Freude am Lernen nimmt. OSR Marie-Luise Sommerbichler,