Junger Afghane bestreitet Tötungsabsicht
Bluttat im Park: Massive Anklage gegen Burschen und sieben Landsleute.
29 Seiten ist sie stark – die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen acht junge Afghanen, drei Türken und einen Österreicher kosovarischer Herkunft, in der es im Hauptvorwurf um die brutale Massenschlägerei im Lehener Park vom 22. September geht. Damals war bekanntlich ein 50-jähriger, im Pongau wohnhafter Türke erstochen worden.
Laut Robert Holzleitner, Sprecher der Staatsanwaltschaft, wurden die Verteidiger über den Inhalt der am Montag beim Landesgericht eingebrachten Anklageschrift bereits informiert. Diese ist noch nicht rechtskräftig.
Staatsanwalt Leon Karisch wirft den acht teils bereits vorbestraften, in Salzburg lebenden Afghanen im Alter zwischen 16 und 21 Jahren vor, damals am Abend des 22. September im besagten Park „mit Messern, Glasflaschen und Holzstöcken bewaffnet“gegen das spätere Opfer und vier Bekannte von diesem „tätlich vorgegangen“zu sein. Der Jüngste der Afghanen, kürzlich erst 16 Jahre alt geworden, soll dann im Zuge der Gewalttätigkeiten den 50-jährigen Türken „durch einen Messerstich in den Rücken vorsätzlich getötet“haben. Dem 16Jährigen lastet der Staatsanwalt demnach Mord an – den übrigen sieben Afghanen absichtliche sowie versuchte absichtliche schwere Körperverletzung: Die jungen Afghanen sollen „im bewussten und gewollten Zusammenwirken“auf die türkische Gruppe eingeschlagen, eingetreten und eingestochen haben; letztlich wurde nicht nur der 50Jährige getötet; auch zwei weitere Türken erlitten Schnittverletzungen. Den angeklagten Türken und dem gebürtigen Kosovaren wird hingegen nur „Raufhandel“angelastet. Laut Polizei nahm das „Treffen“der zwei Gruppen im Park seinen Ausgang in einem Vorfall am 21. September beim Hauptbahnhof. Dort sollen mehrere der Afghanen den Sohn des tags darauf Getöteten verprügelt haben.
Der Mordangeklagte wird von Rechtsanwalt Werner Hauptmann verteidigt: „Mein Mandant weist jeden Tötungsvorsatz vehement zurück.“Auch für die Anwälte Stephan Kliemstein und Michael Hofer – sie vertreten ebenfalls zwei Afghanen – ist die Anklage nicht nachvollziehbar. Kliemstein: „Mein Mandant wurde sofort von türkischen Mitangeklagten attackiert und hat sich nur verteidigt.“Hofer: „Mein Mandant war bei der Schlägerei gar nicht dabei.“Bemerkenswert: Der Staatsanwalt beantragte für den zu erwartenden Prozess 59 Zeugen.