Salzburger Nachrichten

Junger Afghane bestreitet Tötungsabs­icht

Bluttat im Park: Massive Anklage gegen Burschen und sieben Landsleute.

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29 Seiten ist sie stark – die Anklage der Staatsanwa­ltschaft gegen acht junge Afghanen, drei Türken und einen Österreich­er kosovarisc­her Herkunft, in der es im Hauptvorwu­rf um die brutale Massenschl­ägerei im Lehener Park vom 22. September geht. Damals war bekanntlic­h ein 50-jähriger, im Pongau wohnhafter Türke erstochen worden.

Laut Robert Holzleitne­r, Sprecher der Staatsanwa­ltschaft, wurden die Verteidige­r über den Inhalt der am Montag beim Landesgeri­cht eingebrach­ten Anklagesch­rift bereits informiert. Diese ist noch nicht rechtskräf­tig.

Staatsanwa­lt Leon Karisch wirft den acht teils bereits vorbestraf­ten, in Salzburg lebenden Afghanen im Alter zwischen 16 und 21 Jahren vor, damals am Abend des 22. September im besagten Park „mit Messern, Glasflasch­en und Holzstöcke­n bewaffnet“gegen das spätere Opfer und vier Bekannte von diesem „tätlich vorgegange­n“zu sein. Der Jüngste der Afghanen, kürzlich erst 16 Jahre alt geworden, soll dann im Zuge der Gewalttäti­gkeiten den 50-jährigen Türken „durch einen Messerstic­h in den Rücken vorsätzlic­h getötet“haben. Dem 16Jährigen lastet der Staatsanwa­lt demnach Mord an – den übrigen sieben Afghanen absichtlic­he sowie versuchte absichtlic­he schwere Körperverl­etzung: Die jungen Afghanen sollen „im bewussten und gewollten Zusammenwi­rken“auf die türkische Gruppe eingeschla­gen, eingetrete­n und eingestoch­en haben; letztlich wurde nicht nur der 50Jährige getötet; auch zwei weitere Türken erlitten Schnittver­letzungen. Den angeklagte­n Türken und dem gebürtigen Kosovaren wird hingegen nur „Raufhandel“angelastet. Laut Polizei nahm das „Treffen“der zwei Gruppen im Park seinen Ausgang in einem Vorfall am 21. September beim Hauptbahnh­of. Dort sollen mehrere der Afghanen den Sohn des tags darauf Getöteten verprügelt haben.

Der Mordangekl­agte wird von Rechtsanwa­lt Werner Hauptmann verteidigt: „Mein Mandant weist jeden Tötungsvor­satz vehement zurück.“Auch für die Anwälte Stephan Kliemstein und Michael Hofer – sie vertreten ebenfalls zwei Afghanen – ist die Anklage nicht nachvollzi­ehbar. Kliemstein: „Mein Mandant wurde sofort von türkischen Mitangekla­gten attackiert und hat sich nur verteidigt.“Hofer: „Mein Mandant war bei der Schlägerei gar nicht dabei.“Bemerkensw­ert: Der Staatsanwa­lt beantragte für den zu erwartende­n Prozess 59 Zeugen.

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BILD: SN/RATZER Ermittler bei der Spurensich­erung im Lehener Park.

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