Unbelehrbarer Serientäter erhielt zwei Jahre Haft
Auch elf Verurteilungen wirkten bisher nicht: Bosnier (27) beging erneut eine Reihe von Gewaltdelikten.
Seit Jahren wird ein im Tennengau lebender, inzwischen 27-jähriger Bosnier immer wieder straffällig. Elf Mal wurde er wegen Eigentums-, aber vor allem Gewaltdelikten, etwa auch Raub, bereits verurteilt. Offensichtlich fruchteten sämtliche bisher verhängte Strafen nicht: Zum Teil gemeinsam mit anderen Männern verübte er zwischen Februar und August 2015 erneut eine Reihe von Straftaten.
Am Mittwoch wurde nun am Landesgericht vor Richterin Daniela Meniuk-Prossinger der im Dezember eröffnete Prozess gegen den 27-jährigen Bosnier sowie vier Mitangeklagte fortgesetzt. Die ebenfalls teils schwer vorbestraften Mitangeklagten – ein weiterer Bosnier (22), ein Ser- be (38) und zwei Österreicher (beide 32) – sollen bei den Taten des Hauptangeklagten in unterschiedlicher Beteiligung mitgewirkt haben.
In der Anklage von Staatsanwältin Katharina Dirisamer ging es unter anderem um mehrere, teils schwere Körperverletzungen, um Nötigung, um Diebstahl, Betrug und Sachbeschädigung.
Bei den meisten der angelasteten Gewalttaten, verübt in der Stadt Salzburg und im Flachgau, war der teilgeständige 27-jährige Bosnier laut Anklage führend be- teiligt. Offensichtlich spielte Alkohol stets eine große Rolle: „Der Alkohol zieht sich wie ein roter Faden durch das Leben meines Mandanten. Immer wenn etwas passiert ist, stand er unter Alkoholeinfluss“, so sein Verteidiger.
Im Februar 2015 soll der 27Jährige etwa vor einer Disco in Wals aus nichtigem Grund derart brutal auf einen Burschen eingeschlagen haben, dass dieser einen doppelten Kieferbruch erlitt. Und am 31. Mai beging der Bosnier gleich sechs Delikte – er hatte zuvor bei einem Fest große Mengen Schnaps getrunken. Wohl am massivsten: Auf der Westautobahn nötigte er mit seinem Auto einen anderen Lenker, mitten im Tunnel Liefering zu halten; dann verfolgten er und zwei Mitangeklagte den Lenker und verprügelten ihn laut Anklage brutal.
Die Richterin verurteilte den Haupttäter zu zwei Jahren Gefängnis. Ein Mitangeklagter erhielt zwei Monate Haft als Zusatzstrafe, zwei weitere je eine Geldstrafe, ein Angeklagter wurde freigesprochen. Die Urteile gegen den 27-Jährigen und zwei Mittäter sind nicht rechtskräftig.