„Arbeitsrechtliche Neuerungen“für das Jahr 2016
Experte Franz Schrank informierte auf Einladung des Human Resources Business Clubs (HRBC) im SN-Saal über relevante Neuerungen im Arbeitsrecht.
Das erste HRBC-Tagesseminar des neuen Jahres, das bereits seit einigen Jahren im SN-Saal über die Bühne geht, ist traditionell gut besucht: Auf Einladung des HRBC meldeten sich über 100 Mitglieder und Interessenten zum Vortrag „Arbeitsrechtliche Neuerungen“durch den Arbeitsrechtsexperten Franz Schrank an. Welche neuen Regelungen gibt es bei Eltern- oder Urlaubsansprüchen, bei Berufsunfähigkeit oder verschiedenen Pensionssystemen? Und warum sind Arbeitszeitaufzeichnungen wichtig und notwendig? Das waren nur einige arbeitsrechtliche Neuerungen, die der Experte den Gästen auf anschauliche Weise erläuterte. Die seit 29. Dezember 2015 gültige AVRAG-Novelle besagt in Hinblick auf All-in-Vereinbarungen Folgendes: Neue All-in-Vereinbarungen müssen durch Angabe des Grundgehalts im Ergebnis gesplittet werden, nämlich in ein be- tragsmäßiges Normalarbeitszeitgehalt (Untergrenze KV-Gehalt) und die Pauschale für die Mehr- und Überstunden etc. Eine weitere betragsmäßige Aufschlüsselung ist nicht erforderlich. Laut Schrank sollte man überlegen, eine nur 12 Mal zu leistende Überstundenpauschale samt Widerrufsvorbehalt zu vereinbaren. Die Teilnehmer nutzten die Pausen nicht nur zum Netzwerken, sondern auch zum regen Austausch über die praktische Umsetzung der Neuerungen in ihren Betrieben. Infos & Kontakt Human Resources Business Club Karolingerstraße 40 5021 Salzburg Tel.: +43 662 / 8373-281 OFFICE@HRB-CLUB.AT WWW.HRB-CLUB.AT