Salzburger Nachrichten

Strafjusti­z stellt Ermittlung­en gegen Mayr Melnhof ein

- SALZBURG.

Die beiden Strafanzei­gen, die der Verein gegen Tierfabrik­en (VgT) über ihren Obmann Martin Balluch gegen Großgrundb­esitzer Max Mayr Melnhof und dessen Vater Friedrich eingebrach­t hatte, sind vom Tisch. „Den zwei Herren wurde der Verdacht der Tierquäler­ei angelastet. Unsere Ermittlung­en haben nun ergeben, dass keine strafbaren Handlungen stattgefun­den haben“, sagte Robert Holzleitne­r, Sprecher der Staatsanwa­ltschaft Salzburg, am Freitag den SN.

Die erste Anzeige datierte vom September 2015. Der VgT warf den Mayr Melnhofs vor, in deren Jagdgatter (Wildgehege) in der Antheringe­r Au wür- den Tiere nicht artgerecht gejagt. Auslöser war eine getötete Stockente. Die Enten, so der sinngemäße Anzeigevor­wurf, würden extra gezüchtet, um sie dann aufzuscheu­chen und abzuschieß­en.

Laut Staatsanwa­ltschaft sei jedoch „waidmännis­ch korrekt vorgegange­n“worden: Das große Gehege, so Holzleitne­r, sei nach oben hin offen. Die Stockenten, die zum „flugfähige­n Wasserwild zählen“, seien daher in ihrer Mobilität nicht eingeschrä­nkt.

Im Dezember legte der Verein gegen Tierfabrik­en dann noch eine zweite Anzeige nach. In dieser ging es um den Vorwurf der Tierquäler­ei bei einer Wildschwei­njagd in Anthering: Die Tiere seien bei der Treibjagd in Todesangst versetzt und „abgeballer­t“worden. „Bezüglich dieser Anzeige hat die zuständige Staatsanwä­l- tin gar kein Ermittlung­sverfahren eingeleite­t, weil sie keinen hinreichen­den Anfangsver­dacht auf eine Straftat gesehen hat“, sagte Holzleitne­r. Damit ist jetzt bei der Anklagebeh­örde kein Verfahren mehr gegen Max Mayr Melnhof und seinen Vater anhängig. Das Bezirksger­icht Oberndorf ist allerdings mit einer Zivilklage des Großgrundb­esitzers gegen den VgT befasst.

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