Strafjustiz stellt Ermittlungen gegen Mayr Melnhof ein
Die beiden Strafanzeigen, die der Verein gegen Tierfabriken (VgT) über ihren Obmann Martin Balluch gegen Großgrundbesitzer Max Mayr Melnhof und dessen Vater Friedrich eingebracht hatte, sind vom Tisch. „Den zwei Herren wurde der Verdacht der Tierquälerei angelastet. Unsere Ermittlungen haben nun ergeben, dass keine strafbaren Handlungen stattgefunden haben“, sagte Robert Holzleitner, Sprecher der Staatsanwaltschaft Salzburg, am Freitag den SN.
Die erste Anzeige datierte vom September 2015. Der VgT warf den Mayr Melnhofs vor, in deren Jagdgatter (Wildgehege) in der Antheringer Au wür- den Tiere nicht artgerecht gejagt. Auslöser war eine getötete Stockente. Die Enten, so der sinngemäße Anzeigevorwurf, würden extra gezüchtet, um sie dann aufzuscheuchen und abzuschießen.
Laut Staatsanwaltschaft sei jedoch „waidmännisch korrekt vorgegangen“worden: Das große Gehege, so Holzleitner, sei nach oben hin offen. Die Stockenten, die zum „flugfähigen Wasserwild zählen“, seien daher in ihrer Mobilität nicht eingeschränkt.
Im Dezember legte der Verein gegen Tierfabriken dann noch eine zweite Anzeige nach. In dieser ging es um den Vorwurf der Tierquälerei bei einer Wildschweinjagd in Anthering: Die Tiere seien bei der Treibjagd in Todesangst versetzt und „abgeballert“worden. „Bezüglich dieser Anzeige hat die zuständige Staatsanwäl- tin gar kein Ermittlungsverfahren eingeleitet, weil sie keinen hinreichenden Anfangsverdacht auf eine Straftat gesehen hat“, sagte Holzleitner. Damit ist jetzt bei der Anklagebehörde kein Verfahren mehr gegen Max Mayr Melnhof und seinen Vater anhängig. Das Bezirksgericht Oberndorf ist allerdings mit einer Zivilklage des Großgrundbesitzers gegen den VgT befasst.