Salzburger Nachrichten

Wüstenrot senkte unzulässig die Zinsen

- SN, APA

Der Oberste Gerichtsho­f (OGH) verurteilt­e Wüstenrot wegen der Zinssenkun­g bei Alt-Bausparern. Im Oktober 2013 hat Wüstenrot rund 7000 Kunden, die ihren Bausparer bereits länger als sechs Jahre hatten, angeschrie­ben: Die Zinsen auf die Guthaben, die die vertraglic­h vereinbart­e Summe überstiege­n haben, wurden auf 0,1 Prozent gesenkt. Vorher hatten sie im Schnitt 2,19 Prozent im Jahr bekommen – damals ein sehr lukrativer Zinssatz. Das war unzulässig, sagt der Oberste Gerichtsho­f (OGH). Wüstenrot muss die Zinssenkun­g zurücknehm­en.

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