Wüstenrot senkte unzulässig die Zinsen
Der Oberste Gerichtshof (OGH) verurteilte Wüstenrot wegen der Zinssenkung bei Alt-Bausparern. Im Oktober 2013 hat Wüstenrot rund 7000 Kunden, die ihren Bausparer bereits länger als sechs Jahre hatten, angeschrieben: Die Zinsen auf die Guthaben, die die vertraglich vereinbarte Summe überstiegen haben, wurden auf 0,1 Prozent gesenkt. Vorher hatten sie im Schnitt 2,19 Prozent im Jahr bekommen – damals ein sehr lukrativer Zinssatz. Das war unzulässig, sagt der Oberste Gerichtshof (OGH). Wüstenrot muss die Zinssenkung zurücknehmen.