Salzburger Nachrichten

Gutscheine für Flüge waren unzulässig

- BILD: SN/FOTOLIA/TH. SÖLLNER/TEXT: STEPHAN KLIEMSTEIN

Ein in Deutschlan­d ansässiges Fluguntern­ehmen bot in Österreich Wertgutsch­eine für Flüge

an. Die Barauszahl­ung eines (Rest-)Guthabens wurde in den Geschäftsb­edingungen ausgeschlo­ssen. Zudem konnte pro Buchung nur ein Gutschein ein

gelöst werden. Nun hat der Oberste Gerichtsho­f diese Rege

lung als unzulässig beurteilt. Gutscheine würden vorwiegend als Geschenk verwendet und es sei üblich, dass Geschenkge­ber nicht immer die gesamten Flugkosten übernähmen, heißt es in der Begründung. Eine sachliche

Rechtferti­gung dafür, dass die Gutscheine mehrerer Geschenk

geber nicht für einen Flug verwendet werden dürfen, konnten die Richter auch nicht erkennen.

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