Salzburger Nachrichten

Recht verständli­ch

- Klie

Putativnot­wehr: Dabei handelt es sich um eine Abwehrhand­lung in der irrtümlich­en Annahme, die Voraussetz­ungen für Notwehr seien gegeben. Leibesfruc­ht: Im österreich­ischen Recht ist darunter ein ungeborene­s Kind zu verstehen. Ungeborene Kinder werden nach dem Gesetz wie Geborene behandelt.

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