Recht verständlich
Putativnotwehr: Dabei handelt es sich um eine Abwehrhandlung in der irrtümlichen Annahme, die Voraussetzungen für Notwehr seien gegeben. Leibesfrucht: Im österreichischen Recht ist darunter ein ungeborenes Kind zu verstehen. Ungeborene Kinder werden nach dem Gesetz wie Geborene behandelt.