Türke bezog neun Jahre zu Unrecht Sozialhilfe
Sozialbetrug in großem Stil warf Staatsanwältin Katharina Dirisamer am Montag am Landesgericht einem 65-jährigen in der Stadt Salzburg lebenden Türken vor: Laut Anklage soll sich der Pensionist von Sommer 2003 an bis zum Sommer 2015 vom Sozialamt des Magistrats Sozialhilfe bzw. die bedarfsorientierte Mindestsicherung erschlichen haben. „Er hat in diesem Zeitraum letztlich Sozialleistungen in Höhe von insgesamt 108.000 Euro in Anspruch ge- nommen. Und das, obwohl er aus der Türkei eine monatliche Pension bezog und dort auch ein Haus besitzt. Das hat er dem Sozialamt aber bewusst verschwiegen“, betonte die Staatsanwältin gegenüber dem Schöffensenat (Vorsitz: Richter Philipp Grosser).
Neben gewerbsmäßigem schweren Betrug lastete Dirisamer dem Angeklagten (Verteidiger: Rudolf Höpflinger) auch gefährliche Drohung an. „Nachdem die Sozialleistungen gestoppt wurden, ging der Angeklagte im August 2015 zum Sozialamt und bedrohte zwei Mitarbeiterinnen“, so die Staatsanwältin.
Der Türke entschuldigte sich über die Gerichtsdolmetscherin beim Schöffensenat, wies aber einen Teil der Anschuldigungen von sich: Er habe den Damen beim Magistrat nicht mit dem Tod gedroht, sondern vielmehr in „nicht gutem Deutsch“gesagt: „Würden Sie glücklich sein, wenn ich tot bin?“Hintergrund: Er sei, so betonte der 65-Jährige, schwer krebskrank. Nach der Streichung der Mindestsicherung sei er sehr aufgeregt gewesen: „Ich war nicht mehr krankenversichert, musste aber zum Arzt.“Sein Verteidiger ergänzte: „Mein Mandant gab den Frauen zu verstehen, dass ihm der Tod droht. Er hat nur seinen Unmut geäußert.“
Der Senat verurteilte den 65Jährigen wegen schweren Betrugs zu acht Monaten bedingter Haft (nicht rechtskräftig). Laut Gericht hatte er die Pension ab 2006 bezogen, und nicht schon ab 2003. Der Vorwurf, er habe den Besitz eines Hauses verschwiegen, fiel weg: Es liege kein Dokument darüber vor, wem das Haus tatsächlich gehöre. Die Verwirklichung einer gefährlichen Drohung nahm der Senat jedoch an.
Was die milde Strafe betrifft, so profitierte der Türke von dem seit Jänner geltenden neuen Strafgesetz („StGB neu“): Nach alter Rechtslage hätte der Strafrahmen im konkreten Fall ein Jahr bis zehn Jahre Haft betragen, nach der neuen nur bis drei Jahre Haft.
Laut Dagmar Steiner, stellvertretende Leiterin des Sozialamts der Stadt, landen nur sehr selten Fälle von zu Unrecht bezogener Sozialhilfe beim Landesgericht, 2015 sei es nur dieser Fall gewesen. Allerdings gebe es jährlich „fünf bis 15 Anzeigen nach dem Verwaltungsstrafgesetz, also Anzeigen an die Strafbehörde beim Magistrat wegen zu Unrecht bezogener Bemessmittel“.
„ Sie wurden belehrt, dass sie all ihre Einkünfte angeben müssen.“