Woche der heißen Eisen
Die Innenpolitik wird sich diese Woche um zwei von der Regierung in Auftrag gegebene Gutachten drehen. Bei einem ist Gemeinsamkeit zu erwarten, beim anderen nicht.
Diese Woche ist es so weit: Einerseits will die Regierung ihre gemeinsamen Schlussfolgerungen aus dem bereits abgelieferten Gutachten zur Flüchtlingsobergrenze vorstellen; andererseits wird das Gutachten zu möglichen Sozialleistungskürzungen für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte an die Regierung übergeben.
Gemeinsame Schlussfolgerungen werden beim Thema Sozialleistungen schwierig werden. Die SPÖ ist strikt gegen Kürzungen bei der Mindestsicherung. Die ÖVP drängt darauf, die Sozialhilfe bei 1500 Euro netto pro Monat zu deckeln – dazu käme dann noch die Familienbeihilfe. Diese Deckelung würde freilich für alle Mindestsicherungsbezieher gelten, also auch für Österreicher und EU-Bürger, und nicht nur für anerkannte Flüchtlinge, zumal eine Ungleichbehandlung dieser drei Gruppen sowohl gegen die Verfassung als auch gegen EU-Recht verstoßen würde.
Die Frage ist, ob der eben erst eingeführte „Asyl auf Zeit“-Zwischenstatus eine Kürzung der Mindestsicherung rechtlich möglich macht. Auf die Antwort wartet man besonders dringend in Oberösterreich. Dort ist nicht nur geplant, die Mindestsicherung für subsidiär Schutzberechtigte – also jene, die keinen Anspruch auf Asyl haben, aber auch nicht abgeschoben werden können – auf Grundsicherungsniveau zu kürzen, was mehr als die Halbierung der Unterstüt- zung bedeutet. Dasselbe soll auch für Flüchtlinge gelten, die im neuen „Asyl auf Zeit“-Status (drei Jahre) sind.
Derzeit machen, wie die „Medienservicestelle neue Österreicher/innen“recherchiert hat, vier Bundesländer einen Unterschied bei der finanziellen Unterstützung von Asyl- und Schutzberechtigten. Im Burgenland, in Niederösterreich, in der Steiermark und in Salzburg bekommen Schutzberechtigte nur die Grundsicherung (320 Euro), Flüchtlinge dagegen die Mindestsicherung (rund 840 Euro für Einzelpersonen). Diesem Beispiel wird Oberösterreich auf jeden Fall folgen.
Derzeit sind österreichweit knapp 87.000 Personen in der Grundversorgung, die allermeisten sind Asylbewerber, deren Verfahren noch nicht entschieden sind.
Niederösterreich und Vorarlberg haben unterdessen den Bezug der Sozialhilfe an die Integrationsvereinbarung gekoppelt. Wird sie nicht eingehalten – etwa indem nicht Deutsch gelernt oder Arbeit nicht angenommen wird –, droht die Kürzung und schlimmstenfalls der Verlust der Mindestsicherung. Die Flüchtlinge müssen unterschreiben, sich dieser Konsequenzen bewusst zu sein.
Im Hintergrund laufen seit Wochen Verhandlungen zwischen Bund und Ländern. Der 15a-Vertrag zur Mindestsicherung läuft aus, allein deshalb ist eine Neuregelung notwendig. Einig ist man sich, dass mehr kontrolliert und mehr sanktioniert werden soll, ferner, dass wesentlich stärker auf Sach- als Geldleistungen gesetzt und der Einstieg ins Arbeitsleben belohnt werden soll, indem die Sozialhilfe nicht sofort um jeden selbst verdienten Euro gekürzt wird. Relativ einig ist man sich auch, die Sozialhilfe bei den Ländern zu lassen. Bei der Deckelung ist das letzte Wort noch nicht gesprochen, die meisten Länder sind aber dagegen. Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) drängt auf eine rasche Einigung: Fallen soll sie just am 25. April, einen Tag nach der Bundespräsidentenwahl.