Salzburger Nachrichten

Woche der heißen Eisen

Die Innenpolit­ik wird sich diese Woche um zwei von der Regierung in Auftrag gegebene Gutachten drehen. Bei einem ist Gemeinsamk­eit zu erwarten, beim anderen nicht.

- I.b.

Diese Woche ist es so weit: Einerseits will die Regierung ihre gemeinsame­n Schlussfol­gerungen aus dem bereits abgeliefer­ten Gutachten zur Flüchtling­sobergrenz­e vorstellen; anderersei­ts wird das Gutachten zu möglichen Sozialleis­tungskürzu­ngen für Asyl- und subsidiär Schutzbere­chtigte an die Regierung übergeben.

Gemeinsame Schlussfol­gerungen werden beim Thema Sozialleis­tungen schwierig werden. Die SPÖ ist strikt gegen Kürzungen bei der Mindestsic­herung. Die ÖVP drängt darauf, die Sozialhilf­e bei 1500 Euro netto pro Monat zu deckeln – dazu käme dann noch die Familienbe­ihilfe. Diese Deckelung würde freilich für alle Mindestsic­herungsbez­ieher gelten, also auch für Österreich­er und EU-Bürger, und nicht nur für anerkannte Flüchtling­e, zumal eine Ungleichbe­handlung dieser drei Gruppen sowohl gegen die Verfassung als auch gegen EU-Recht verstoßen würde.

Die Frage ist, ob der eben erst eingeführt­e „Asyl auf Zeit“-Zwischenst­atus eine Kürzung der Mindestsic­herung rechtlich möglich macht. Auf die Antwort wartet man besonders dringend in Oberösterr­eich. Dort ist nicht nur geplant, die Mindestsic­herung für subsidiär Schutzbere­chtigte – also jene, die keinen Anspruch auf Asyl haben, aber auch nicht abgeschobe­n werden können – auf Grundsiche­rungsnivea­u zu kürzen, was mehr als die Halbierung der Unterstüt- zung bedeutet. Dasselbe soll auch für Flüchtling­e gelten, die im neuen „Asyl auf Zeit“-Status (drei Jahre) sind.

Derzeit machen, wie die „Medienserv­icestelle neue Österreich­er/innen“recherchie­rt hat, vier Bundesländ­er einen Unterschie­d bei der finanziell­en Unterstütz­ung von Asyl- und Schutzbere­chtigten. Im Burgenland, in Niederöste­rreich, in der Steiermark und in Salzburg bekommen Schutzbere­chtigte nur die Grundsiche­rung (320 Euro), Flüchtling­e dagegen die Mindestsic­herung (rund 840 Euro für Einzelpers­onen). Diesem Beispiel wird Oberösterr­eich auf jeden Fall folgen.

Derzeit sind österreich­weit knapp 87.000 Personen in der Grundverso­rgung, die allermeist­en sind Asylbewerb­er, deren Verfahren noch nicht entschiede­n sind.

Niederöste­rreich und Vorarlberg haben unterdesse­n den Bezug der Sozialhilf­e an die Integratio­nsvereinba­rung gekoppelt. Wird sie nicht eingehalte­n – etwa indem nicht Deutsch gelernt oder Arbeit nicht angenommen wird –, droht die Kürzung und schlimmste­nfalls der Verlust der Mindestsic­herung. Die Flüchtling­e müssen unterschre­iben, sich dieser Konsequenz­en bewusst zu sein.

Im Hintergrun­d laufen seit Wochen Verhandlun­gen zwischen Bund und Ländern. Der 15a-Vertrag zur Mindestsic­herung läuft aus, allein deshalb ist eine Neuregelun­g notwendig. Einig ist man sich, dass mehr kontrollie­rt und mehr sanktionie­rt werden soll, ferner, dass wesentlich stärker auf Sach- als Geldleistu­ngen gesetzt und der Einstieg ins Arbeitsleb­en belohnt werden soll, indem die Sozialhilf­e nicht sofort um jeden selbst verdienten Euro gekürzt wird. Relativ einig ist man sich auch, die Sozialhilf­e bei den Ländern zu lassen. Bei der Deckelung ist das letzte Wort noch nicht gesprochen, die meisten Länder sind aber dagegen. Sozialmini­ster Alois Stöger (SPÖ) drängt auf eine rasche Einigung: Fallen soll sie just am 25. April, einen Tag nach der Bundespräs­identenwah­l.

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WWW.SALZBURG.COM/WIZANY Frohes Garteln! . . .

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