Arbeitszeit
Müssen Arbeitnehmer Überstunden leisten?
Das Arbeitszeitgesetz regelt die Voraussetzungen und den zulässigen Umfang der Überstundenarbeit, aber das Gesetz begründet kein einseitiges Anordnungsrecht des Arbeitgebers auf Mehrleistung des Arbeitnehmers.
Grundsätzlich müssen Arbeitnehmer also keine Überstunden leisten. Dies kann sich aber in der Regel aus vertraglichen Pflichten ergeben, die entweder im Dienstvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder im Kollektivvertrag enthalten sind.
Doch selbst wenn eine vertragliche Pflicht zur Leistung von Überstunden besteht, müssen nicht alle vom Arbeitgeber verlangten Überstunden geleistet werden.
Der Arbeitgeber muss die Überstunden jedenfalls rechtzeitig anordnen. Die verlangten Überstunden dürfen nicht rechtswidrig sein und zum Beispiel gegen bestimmte Arbeitszeit-Höchstgrenzen oder gegen Beschäftigungsverbote bei Schwangeren verstoßen. Außerdem muss die konkrete Überstundenleistung dem Arbeitnehmer zumutbar sein und kann, etwa wegen familiärer Betreuungspflichten, auch abgelehnt werden.
Eine Verpflichtung zur Überstundenarbeit besteht nach der Rechtsprechung aber jedenfalls im Falle eines betrieblichen Notstandes, wie bei Wegräumarbeiten aufgrund eines Wassereinbruchs in ein Lager oder wegen Sicherungsarbeiten aufgrund eines Feuers. Betriebliche Notwendigkeiten, etwa ein neuer Großauftrag, der einen höheren Personaleinsatz erfordert, zählen aber nicht dazu.