Salzburger Nachrichten

Von Bankomat- und anderen Gebühren

Wann nimmt die Regierung eigentlich den Kampf gegen die Staatomatg­ebühren auf?

- WWW.SALZBURG.COM/PURGER Alexander Purger PURGER TORIUM

Als die Regierung vor einigen Jahren wieder einmal relativ dringend Geld brauchte, verfiel sie auf die gute Idee, eine Bankenabga­be einzuführe­n. Die Kreditinst­itute waren damals wegen der Finanzkris­e ohnehin schlecht angeschrie­ben, also kam das in der Öffentlich­keit ganz gut an. Seither haben die österreich­ischen Banken Jahr für Jahr Hunderte Millionen Euro an den Fiskus abzuliefer­n, weil . . . nun, weil der Staat es eben so will.

Kritikaste­r, die ja auf jeder Glatze ein Haar finden, warnten bei der Einführung der Abgabe davor, dass die Banken die Kosten über kurz oder lang an ihre Kunden weitergebe­n werden, die Bankenabga­be also im Endeffekt eine weitere Belastung des Steuerzahl­ers darstellen wird. Niemals, rief die Regierung und zeigte sich ob dieses unpassende­n Einwands ehrlich empört. Niemals werde das passieren!

Jetzt passiert es gerade. Die Banken versuchen sich einen Teil des Geldes, das ihnen der Staat abknöpft, über eine Bankomatge­bühr von den Kunden zurückzuho­len. Der Ärger ist groß – über die Banken, versteht sich. Und die Regierung stimmt in den Chor der Verärgerte­n gern mit ein. Verbieten müsse man diese Bankomatge­bühr, tönt es aus dem Bundesmini­sterium für Verbote und Untersagun­gen. Und der Finanzmini­ster lud gestern ehrlich besorgt zu einem Bankomatge­bührengipf­el. Er ähnelt darin dem Wirtschaft­sminister, der zwar immer mitstimmt, wenn die Mineralöls­teuer erhöht wird, dann aber in großer Sorge zu Benzinprei­sgipfeln lädt, weil die armen Autofahrer so arg belastet sind.

Aber zurück zum Finanzmini­ster. Kraft seines Amtes ist er ein Experte für Gebühren. Wenn man zum Beispiel in Österreich ein Auto anmeldet, zahlt man neben der Bearbeitun­gsgebühr von 45 Euro, den Kennzeiche­n-Kosten und diversen Nebengebüh­ren auch noch einen „Behördenan­teil“von rund 120 Euro. Was er- bringt der Staat für diesen „Behördenan­teil“, der ihm in Summe 175 Millionen Euro pro Jahr bringt, eigentlich für eine Leistung? Auf diese Frage gab der Finanzmini­ster dem Parlament im Vorjahr eine Antwort, die tiefe (manche werden sagen: ungebührli­ch tiefe) Einblicke ins Wesen der Gebühr gestattet:

„Die Gebühren nach dem Gebührenge­setz entspreche­n nicht dem finanzwiss­enschaftli­chen Begriff einer Abgabe mit Entgeltcha­rakter. Sie sind vielmehr Rechtsverk­ehrsteuern, mit denen der Einzelne zu den allgemeine­n Lasten des Staates beiträgt. Es erfolgt daher keine Berücksich­tigung allfällige­r Kostenposi­tionen oder eines Kostendeck­ungsgrades.“

Sprich: Der Staat hebt Gebühren in einer Höhe ein, wie es ihm gerade passt, und erbringt dafür keine Gegenleist­ungen. Die Banken werden es mit Interesse lesen.

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