Von Bankomat- und anderen Gebühren
Wann nimmt die Regierung eigentlich den Kampf gegen die Staatomatgebühren auf?
Als die Regierung vor einigen Jahren wieder einmal relativ dringend Geld brauchte, verfiel sie auf die gute Idee, eine Bankenabgabe einzuführen. Die Kreditinstitute waren damals wegen der Finanzkrise ohnehin schlecht angeschrieben, also kam das in der Öffentlichkeit ganz gut an. Seither haben die österreichischen Banken Jahr für Jahr Hunderte Millionen Euro an den Fiskus abzuliefern, weil . . . nun, weil der Staat es eben so will.
Kritikaster, die ja auf jeder Glatze ein Haar finden, warnten bei der Einführung der Abgabe davor, dass die Banken die Kosten über kurz oder lang an ihre Kunden weitergeben werden, die Bankenabgabe also im Endeffekt eine weitere Belastung des Steuerzahlers darstellen wird. Niemals, rief die Regierung und zeigte sich ob dieses unpassenden Einwands ehrlich empört. Niemals werde das passieren!
Jetzt passiert es gerade. Die Banken versuchen sich einen Teil des Geldes, das ihnen der Staat abknöpft, über eine Bankomatgebühr von den Kunden zurückzuholen. Der Ärger ist groß – über die Banken, versteht sich. Und die Regierung stimmt in den Chor der Verärgerten gern mit ein. Verbieten müsse man diese Bankomatgebühr, tönt es aus dem Bundesministerium für Verbote und Untersagungen. Und der Finanzminister lud gestern ehrlich besorgt zu einem Bankomatgebührengipfel. Er ähnelt darin dem Wirtschaftsminister, der zwar immer mitstimmt, wenn die Mineralölsteuer erhöht wird, dann aber in großer Sorge zu Benzinpreisgipfeln lädt, weil die armen Autofahrer so arg belastet sind.
Aber zurück zum Finanzminister. Kraft seines Amtes ist er ein Experte für Gebühren. Wenn man zum Beispiel in Österreich ein Auto anmeldet, zahlt man neben der Bearbeitungsgebühr von 45 Euro, den Kennzeichen-Kosten und diversen Nebengebühren auch noch einen „Behördenanteil“von rund 120 Euro. Was er- bringt der Staat für diesen „Behördenanteil“, der ihm in Summe 175 Millionen Euro pro Jahr bringt, eigentlich für eine Leistung? Auf diese Frage gab der Finanzminister dem Parlament im Vorjahr eine Antwort, die tiefe (manche werden sagen: ungebührlich tiefe) Einblicke ins Wesen der Gebühr gestattet:
„Die Gebühren nach dem Gebührengesetz entsprechen nicht dem finanzwissenschaftlichen Begriff einer Abgabe mit Entgeltcharakter. Sie sind vielmehr Rechtsverkehrsteuern, mit denen der Einzelne zu den allgemeinen Lasten des Staates beiträgt. Es erfolgt daher keine Berücksichtigung allfälliger Kostenpositionen oder eines Kostendeckungsgrades.“
Sprich: Der Staat hebt Gebühren in einer Höhe ein, wie es ihm gerade passt, und erbringt dafür keine Gegenleistungen. Die Banken werden es mit Interesse lesen.