Haft für Betrug mit Implantaten
Allein in Frankreich ließen 18.000 Frauen die Brustimplantate mit billigem Silikon entfernen.
Im Skandal um minderwertige Brustimplantate der französischen Firma PIP hat ein Berufungsgericht in Aix-en-Provence Unternehmensgründer Jean-Claude Mas (76) zu vier Jahren Haft wegen schweren Betrugs und vorsätzlicher Täuschung verurteilt. PIP (Poly Implant Prothese) hatte Brustimplantate mit billigem Industriesilikon statt mit Spezialsilikon gefüllt. Diese Kissen können Entzündungen auslösen. Weltweit wurden 300.000 Frauen solche Implantate eingesetzt.
Deutsche und französische Behörden empfahlen, die Implantate vorsorglich entfernen zu lassen – allein in Frankreich taten das mehr als 18.000 Frauen. In Österreich vertritt der Verein für Konsumenteninformation (VKI) 69 Betroffene.
Neben dem Firmengründer standen vier leitende Angestellte vor Gericht. Sie wurden nach VKI-Angaben zu teilweise bedingt ausgesprochenen Haftstrafen verurteilt. Die Entscheidungen sind demnach nicht rechtskräftig.
Der VKI will Schadenersatzansprüche bei einem französischen Fonds für Verbrechensopfer anmelden, sobald das Urteil Rechtskraft erlangt hat. So könne zumindest eine Entschädigung bis zu einem Höchstbetrag von 3000 Euro für die österreichischen Frauen erlangt werden.
Nach Angaben des VKI-Juristen Stefan Schreiner ist innerhalb von fünf Tagen ein Rekurs gegen die Entscheidungen des Berufungsgerichts möglich. Wird ein solches Rechtsmittel eingelegt, geht das Verfahren zum Höchstgericht.