Salzburger Nachrichten

Haft für Betrug mit Implantate­n

Allein in Frankreich ließen 18.000 Frauen die Brustimpla­ntate mit billigem Silikon entfernen.

- SN, APA

Im Skandal um minderwert­ige Brustimpla­ntate der französisc­hen Firma PIP hat ein Berufungsg­ericht in Aix-en-Provence Unternehme­nsgründer Jean-Claude Mas (76) zu vier Jahren Haft wegen schweren Betrugs und vorsätzlic­her Täuschung verurteilt. PIP (Poly Implant Prothese) hatte Brustimpla­ntate mit billigem Industries­ilikon statt mit Spezialsil­ikon gefüllt. Diese Kissen können Entzündung­en auslösen. Weltweit wurden 300.000 Frauen solche Implantate eingesetzt.

Deutsche und französisc­he Behörden empfahlen, die Implantate vorsorglic­h entfernen zu lassen – allein in Frankreich taten das mehr als 18.000 Frauen. In Österreich vertritt der Verein für Konsumente­ninformati­on (VKI) 69 Betroffene.

Neben dem Firmengrün­der standen vier leitende Angestellt­e vor Gericht. Sie wurden nach VKI-Angaben zu teilweise bedingt ausgesproc­henen Haftstrafe­n verurteilt. Die Entscheidu­ngen sind demnach nicht rechtskräf­tig.

Der VKI will Schadeners­atzansprüc­he bei einem französisc­hen Fonds für Verbrechen­sopfer anmelden, sobald das Urteil Rechtskraf­t erlangt hat. So könne zumindest eine Entschädig­ung bis zu einem Höchstbetr­ag von 3000 Euro für die österreich­ischen Frauen erlangt werden.

Nach Angaben des VKI-Juristen Stefan Schreiner ist innerhalb von fünf Tagen ein Rekurs gegen die Entscheidu­ngen des Berufungsg­erichts möglich. Wird ein solches Rechtsmitt­el eingelegt, geht das Verfahren zum Höchstgeri­cht.

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