Polizei räumte Cannabisladenaus
Die Beamten nahmen 50 Pflanzen aus einem neuen Geschäft in Henndorf mit. Ob dem Betreiber eine Straftat vorgeworfen werden kann, ist noch ungewiss.
HENNDORF. Der 27-jährige Michael Mühlbauer versteht die Welt nicht mehr: Am Wochenende hat er begonnen, seinen soeben in Henndorf gemieteten Laden mit Cannabispflanzen aufzufüllen, schon kam die Polizei und beschlagnahmte am Sonntagabend in Summe 50 Pflanzenstöcke. „Ich bin mir keiner Schuld bewusst“, sagte der Jungunternehmer im SN-Gespräch. Das Halten von Cannabispflanzen sei ja nicht strafbar – solange sie nicht blühen. „Es gibt in Wien und auch in der Stadt Salzburg schon mehrere Geschäfte, in denen Cannabispflanzen ausgestellt und zum Verkauf angeboten werden“, so der Henndorfer.
Der junge Flachgauer sieht die Sachlage so: „Ich bin ein leidenschaftlicher Gärtner. Nach einem Job in der Möbelbranche möchte ich mich selbstständig machen und einen Laden für Heil- und Kulturpflanzen betreiben. Hanfpflanzen sind für sich eine gute Sache. Wie Brennnesseln, aus denen man einen heilsamen Tee machen kann.“
Michael Mühlbauer hat seine Cannabisstöcke zum Stückpreis von 25 Euro angeboten und dies am Wochenende mit zwei kleinen Plakaten an der Eingangstür sowie auf einem Schaufenster kundgetan: Alle Outdoor-Sorten seien für ein ungehindertes Wachsen natürlich vom Samen gezogen worden. Und dann ein Warnhinweis: „In Österreich muss die weibliche Cannabispflanze im Freien bis spätestens Anfang August entfernt beziehungsweise entsorgt werden. Ansonsten würde die Pflanze zu blühen beginnen und somit psychoaktive Stoffe erzeugen, die in Österreich leider immer noch illegal sind. Männliche Pflanzen dürfen allerdings das ganze Jahr wachsen.“
„Bin mir keiner strafbaren Handlung bewusst.“M. Mühlbauer, Jungunternehmer
Am Montagvormittag erkundigte sich der Jungunternehmer in Beisein eines Rechtsanwalts bei der Polizeiinspektion in Eugendorf. Dort seien die beschlagnahmten 50 Pflanzen aufbewahrt. „Mein Anwalt hat mir versichert, dass ich nichts Unrechtmäßiges getan habe. Vermutlich muss die Polizei die Pflanzen wieder zurückgeben“, sagte Mühlbauer. Eine Polizistin habe ihn auch gefragt, ob, wann und wie man die Pflanzen gießen solle.
Ob der junge Flachgauer Unternehmer tatsächlich gegen Bestimmungen des Suchtmittelgesetzes verstoßen hat, wird sich wohl in den kommenden Tagen klären. In den Paragrafen 27 und 28 des Suchtmittelgesetzes ist unter anderem zu lesen: „Wer die Cannabispflanze zum Zweck der Suchtgiftgewinnung anbaut, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen, bei Gewerbsmäßigkeit bis zu drei Jahre.“Auf Anfrage der SN bei der Salzburger Staatsanwaltschaft hieß es am Montag, dass es in solchen Fällen immer auf das Beweisverfahren ankomme.
Michael Mühlbauer zeigte sich am Montagnachmittag vorsichtig optimistisch. Seine Eltern und auch der Vermieter des Ladens stünden hinter ihm, er stehe auch in Kontakt mit dem „Cannabis Social Club“sowie „plants4friends“in Salzburg. Hier seien Menschen am Werk, die Cannabis für den medizinischen Gebrauch als Heilpflanze verstehen und dafür eintreten.