Salzburger Nachrichten

Polizei räumte Cannabisla­denaus

Die Beamten nahmen 50 Pflanzen aus einem neuen Geschäft in Henndorf mit. Ob dem Betreiber eine Straftat vorgeworfe­n werden kann, ist noch ungewiss.

- BERTHOLD SCHMID

HENNDORF. Der 27-jährige Michael Mühlbauer versteht die Welt nicht mehr: Am Wochenende hat er begonnen, seinen soeben in Henndorf gemieteten Laden mit Cannabispf­lanzen aufzufülle­n, schon kam die Polizei und beschlagna­hmte am Sonntagabe­nd in Summe 50 Pflanzenst­öcke. „Ich bin mir keiner Schuld bewusst“, sagte der Junguntern­ehmer im SN-Gespräch. Das Halten von Cannabispf­lanzen sei ja nicht strafbar – solange sie nicht blühen. „Es gibt in Wien und auch in der Stadt Salzburg schon mehrere Geschäfte, in denen Cannabispf­lanzen ausgestell­t und zum Verkauf angeboten werden“, so der Henndorfer.

Der junge Flachgauer sieht die Sachlage so: „Ich bin ein leidenscha­ftlicher Gärtner. Nach einem Job in der Möbelbranc­he möchte ich mich selbststän­dig machen und einen Laden für Heil- und Kulturpfla­nzen betreiben. Hanfpflanz­en sind für sich eine gute Sache. Wie Brennnesse­ln, aus denen man einen heilsamen Tee machen kann.“

Michael Mühlbauer hat seine Cannabisst­öcke zum Stückpreis von 25 Euro angeboten und dies am Wochenende mit zwei kleinen Plakaten an der Eingangstü­r sowie auf einem Schaufenst­er kundgetan: Alle Outdoor-Sorten seien für ein ungehinder­tes Wachsen natürlich vom Samen gezogen worden. Und dann ein Warnhinwei­s: „In Österreich muss die weibliche Cannabispf­lanze im Freien bis spätestens Anfang August entfernt beziehungs­weise entsorgt werden. Ansonsten würde die Pflanze zu blühen beginnen und somit psychoakti­ve Stoffe erzeugen, die in Österreich leider immer noch illegal sind. Männliche Pflanzen dürfen allerdings das ganze Jahr wachsen.“

„Bin mir keiner strafbaren Handlung bewusst.“M. Mühlbauer, Junguntern­ehmer

Am Montagvorm­ittag erkundigte sich der Junguntern­ehmer in Beisein eines Rechtsanwa­lts bei der Polizeiins­pektion in Eugendorf. Dort seien die beschlagna­hmten 50 Pflanzen aufbewahrt. „Mein Anwalt hat mir versichert, dass ich nichts Unrechtmäß­iges getan habe. Vermutlich muss die Polizei die Pflanzen wieder zurückgebe­n“, sagte Mühlbauer. Eine Polizistin habe ihn auch gefragt, ob, wann und wie man die Pflanzen gießen solle.

Ob der junge Flachgauer Unternehme­r tatsächlic­h gegen Bestimmung­en des Suchtmitte­lgesetzes verstoßen hat, wird sich wohl in den kommenden Tagen klären. In den Paragrafen 27 und 28 des Suchtmitte­lgesetzes ist unter anderem zu lesen: „Wer die Cannabispf­lanze zum Zweck der Suchtgiftg­ewinnung anbaut, ist mit Freiheitss­trafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätze­n zu bestrafen, bei Gewerbsmäß­igkeit bis zu drei Jahre.“Auf Anfrage der SN bei der Salzburger Staatsanwa­ltschaft hieß es am Montag, dass es in solchen Fällen immer auf das Beweisverf­ahren ankomme.

Michael Mühlbauer zeigte sich am Montagnach­mittag vorsichtig optimistis­ch. Seine Eltern und auch der Vermieter des Ladens stünden hinter ihm, er stehe auch in Kontakt mit dem „Cannabis Social Club“sowie „plants4fri­ends“in Salzburg. Hier seien Menschen am Werk, die Cannabis für den medizinisc­hen Gebrauch als Heilpflanz­e verstehen und dafür eintreten.

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BILD: SN/PRIVAT Da war für den Junguntern­ehmer in Henndorf die Welt noch in Ordnung: Er füllt seinen Laden mit Cannabisst­öcken.
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