Wenn Krankenstand den Urlaub unterbricht
Niemand möchte im Urlaub krank werden oder verunglücken, aber manchmal passiert es gerade dann. Können Urlaubstage dann noch „gerettet“werden? Es gibt bestimmte Voraussetzungen, unter denen der Urlaub im Krankenstand unterbrochen wird, also keine Urlaubstage abgezogen werden: 1. Die Erkrankung dauert länger als drei Kalendertage (es zählt also auch das Wochenende, zum Beispiel Erkrankung von Freitag bis inklusive Montag). 2. Die Erkrankung oder der Unfall dürfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sein (beispielsweise ein Autounfall aufgrund Alkoholisierung). 3. Die Erkrankung muss dem Arbeitgeber spätestens nach drei Tagen mitgeteilt werden und nicht erst nach dem Urlaub. 4. Bei Wiederantritt des Dienstes hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber unaufgefordert eine Krankenstandsbestätigung abzugeben. Bei einer Erkrankung im Ausland muss neben dem ärztlichen Zeugnis eine behördliche Bestätigung vorgelegt werden, aus der hervorgeht, dass das ärztliche Zeugnis von einem zugelassenen Arzt ausgestellt wurde. Diese Bestätigung ist nicht notwendig, wenn die Behandlung in einem öffentlichen Krankenhaus erfolgt ist. Aber Achtung: Die Unterbrechung des Urlaubs durch die Erkrankung führt zu keiner Verlängerung des vereinbarten Urlaubs. Der Dienst muss nach dem vereinbarten Urlaub wieder angetreten werden.