Salzburger Nachrichten

Väter schulden Staat mehr als eine Milliarde

Unterhalts­vorschüsse durch den Staat belasten das Sozialsyst­em und können nun zu einem Teil wieder hereingebr­acht werden.

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Getrennt von ihren Familien lebende Väter, die den Unterhalt für ihre Kinder nicht zahlen, kommen die Allgemeinh­eit teuer zu stehen. Denn das Geld wird vom Staat aus den Mitteln des Familienla­stenausgle­ichsfonds vorgestrec­kt und ist oft uneinbring­lich. Konkret sind es 1,1 Milliarden Euro, die sich bisher an offenen Forderunge­n summiert haben. Das geht aus einem Bericht hervor, den der Rechnungsh­of (RH) am Mittwoch vorgelegt hat. Der Rechnungsh­of kritisiert­e auch den Umstand, dass zwar der Bund für die Zahlung verantwort­lich ist, für die Eintreibun­g bei säumigen Elternteil­en aber die Länder bzw. die Justiz zuständig sind. „Aufgrund der Einbringun­gsquote“sei davon auszugehen, dass „mindestens die Hälfte“der 1,1 Milliarden nicht einbringli­ch sei, schreibt der Rechnungsh­of.

Diese Prognose beruht auf den Zahlen des Jahres 2014. Damals zahlte der Bund an 51.839 Minderjähr­ige insgesamt 134,87 Mill. Euro an Unterhalts­vorschüsse­n aus. Nur 77,53 Millionen konnten bei den Schuldnern (in der Regel die Väter) hereingebr­acht werden.

Die Einbringun­gsquoten quer durch Österreich sind sehr unterschie­dlich. Im Bereich des Magistrats Wels wurden nur 29 Prozent der ausbezahlt­en Gelder wieder eingetrieb­en, in den Wiener Bezirken 12, 13 und 23 hingegen 36 Prozent. In Schärding sogar 66 Prozent. Grund für die schlechten Quoten ist laut RH der „zu niedrige Einsatz von Personalre­ssourcen“. „Bei keiner der überprüfte­n Stellen war ein umfassende­s internes Kontrollsy­stem eingericht­et“, kritisiert­e der RH.

Besonders niedrig (acht Prozent) ist die Einbringun­gsquote bei Vätern mit unbekannte­m Aufenthalt. Noch niedriger (drei Prozent) ist sie bei Väter, die in Haft sind.

Mindestens ebenso beunruhige­nd sind Fakten, die der RH bei einer Überprüfun­g der Brandschut­zmaßnahmen im öffentlich­en Bereich erhoben hat. Demnach ist der Brandschut­z aufgrund der verfassung­smäßigen Kompetenzv­ertei- lung eine zersplitte­rte, in Bundesund Landesgese­tzen geregelte, komplexe Querschnit­tsangelege­nheit. Die Wiener Berufsfeue­rwehr listet für die brandschut­ztechnisch­e Planung zwölf Gesetze, elf Verordnung­en und 86 Normen und Richtlinie­n auf; für den Brandschut­z im Betrieb erhöht sich die Regelungsd­ichte auf 13 Gesetze, 37 Verordnung­en und 493 Normen und Richtlinie­n. Zur einheitlic­hen Beurteilun­g des Brandschut­zes bei Bauvorhabe­n richtete die Stadt Wien eine eigene Kompetenzs­telle Brandschut­z ein.

Auch der Hofburgbra­nd 1992 hat noch nicht die geforderte­n Konsequenz­en gezeitigt. Die Burghauptm­annschaft wird den brandschut­ztechnisch­en Vollschutz mit Brandmelde­anlagen in dieser historisch­en Anlage statt wie geplant 2009 erst 2020 erreichen. Fehlende Brandmelde­r in den Wohnungen der Hofburg erschweren die Früherkenn­ung im Brandfall.

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