Väter schulden Staat mehr als eine Milliarde
Unterhaltsvorschüsse durch den Staat belasten das Sozialsystem und können nun zu einem Teil wieder hereingebracht werden.
Getrennt von ihren Familien lebende Väter, die den Unterhalt für ihre Kinder nicht zahlen, kommen die Allgemeinheit teuer zu stehen. Denn das Geld wird vom Staat aus den Mitteln des Familienlastenausgleichsfonds vorgestreckt und ist oft uneinbringlich. Konkret sind es 1,1 Milliarden Euro, die sich bisher an offenen Forderungen summiert haben. Das geht aus einem Bericht hervor, den der Rechnungshof (RH) am Mittwoch vorgelegt hat. Der Rechnungshof kritisierte auch den Umstand, dass zwar der Bund für die Zahlung verantwortlich ist, für die Eintreibung bei säumigen Elternteilen aber die Länder bzw. die Justiz zuständig sind. „Aufgrund der Einbringungsquote“sei davon auszugehen, dass „mindestens die Hälfte“der 1,1 Milliarden nicht einbringlich sei, schreibt der Rechnungshof.
Diese Prognose beruht auf den Zahlen des Jahres 2014. Damals zahlte der Bund an 51.839 Minderjährige insgesamt 134,87 Mill. Euro an Unterhaltsvorschüssen aus. Nur 77,53 Millionen konnten bei den Schuldnern (in der Regel die Väter) hereingebracht werden.
Die Einbringungsquoten quer durch Österreich sind sehr unterschiedlich. Im Bereich des Magistrats Wels wurden nur 29 Prozent der ausbezahlten Gelder wieder eingetrieben, in den Wiener Bezirken 12, 13 und 23 hingegen 36 Prozent. In Schärding sogar 66 Prozent. Grund für die schlechten Quoten ist laut RH der „zu niedrige Einsatz von Personalressourcen“. „Bei keiner der überprüften Stellen war ein umfassendes internes Kontrollsystem eingerichtet“, kritisierte der RH.
Besonders niedrig (acht Prozent) ist die Einbringungsquote bei Vätern mit unbekanntem Aufenthalt. Noch niedriger (drei Prozent) ist sie bei Väter, die in Haft sind.
Mindestens ebenso beunruhigend sind Fakten, die der RH bei einer Überprüfung der Brandschutzmaßnahmen im öffentlichen Bereich erhoben hat. Demnach ist der Brandschutz aufgrund der verfassungsmäßigen Kompetenzvertei- lung eine zersplitterte, in Bundesund Landesgesetzen geregelte, komplexe Querschnittsangelegenheit. Die Wiener Berufsfeuerwehr listet für die brandschutztechnische Planung zwölf Gesetze, elf Verordnungen und 86 Normen und Richtlinien auf; für den Brandschutz im Betrieb erhöht sich die Regelungsdichte auf 13 Gesetze, 37 Verordnungen und 493 Normen und Richtlinien. Zur einheitlichen Beurteilung des Brandschutzes bei Bauvorhaben richtete die Stadt Wien eine eigene Kompetenzstelle Brandschutz ein.
Auch der Hofburgbrand 1992 hat noch nicht die geforderten Konsequenzen gezeitigt. Die Burghauptmannschaft wird den brandschutztechnischen Vollschutz mit Brandmeldeanlagen in dieser historischen Anlage statt wie geplant 2009 erst 2020 erreichen. Fehlende Brandmelder in den Wohnungen der Hofburg erschweren die Früherkennung im Brandfall.