Daten & Fakten Der lange Weg zur Suchtmittelnovelle
Am 1. Jänner 2016 trat die Reform des Strafgesetzbuchs (StGB) in Kraft. Darin wurde die Gewerbsmäßigkeit neu definiert: Dem Beschuldigten musste die Absicht nachgewiesen werden, dass er monatlich mindestens 400 Euro einnimmt. Nach scharfer Kritik von Wiens Polizeipräsidenten Gerhard Pürstl stellte Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) am 9. März eine Novelle des Suchtmittelgesetzes (SMG) vor. Drogenhandel im öffentlichen Raum wurde somit ein eigener Tatbestand. Der Nationalrat verabschiedete am 28. April den eigenen Strafbestand zum Suchtgifthandel im öffentlichen Raum. Für den neuen Tatbestand drohten somit künftig bis zu zwei Jahre Haft. Polizeipräsident Gerhard Pürstl kündigte im Mai eine Aufstockung von täglich 200 Polizisten an, um den Dealern Einhalt zu gebieten. Bis 13. Mai wurden in Wien 227 kg Cannabis sichergestellt. Der Straßenverkaufswert für ein Gramm Cannabis beträgt rund zehn Euro. 1. Juni: Die Novelle trat in Kraft. scheint es, ist man einfach nur froh, dass die Dealer vorerst aus dem Weichbild der U-Bahn-Stationen verschwunden sind.
Auch die Dame vom Würstelstand in der Thaliastraße, gleich neben dem Eingang zur U6-Station, ist zufrieden. „Seit einer Woche sind kaum noch welche da. Am ärgsten war es ja immer in der Früh, so zwischen sechs und sieben, wenn bei der Polizei Schichtwechsel war. Das haben die gewusst.“Sie selbst arbeite mittlerweile nur noch tagsüber. „In der Nacht ist mir das zu gefährlich geworden.“Erst vor ein paar Tagen jagten 30 Afrikaner zwei Türken mit zerbrochenen Glasflaschen, weil die beiden kein Cannabis kaufen wollten. Nur ein paar Meter von ihrem Stand entfernt. Deshalb sei das mit dem neuen Gesetz höchste Zeit gewesen, meint die Frau. Ob es auch etwas bewirken wird? Sie schüttet einen Kübel mit schaumigem Putzwasser durch das Kanalgitter und sagt: „Lassen wir uns überraschen.“