Salzburger Nachrichten

Blüten (und Schikanen) einer überreglem­entierten Wirtschaft

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GlückundGa­s... Ein Gastronom am Attersee hat Anfang Mai ein Landesgese­tz gebrochen. Der Gastronom nahm in Gmunden am Street Food Festival teil. Dafür hatte er sich in München einen gas- und strombetri­ebenen Imbissanhä­nger gekauft – und dadurch das oö. Landesgese­tz verletzt, nämlich die gewerblich­e Gasverordn­ung. Die ist in jedem Bundesland anders geregelt. In Tirol ist Kochen mit Gas im Freien erlaubt. Der Gastronom hat sich vorab bei der Prüfstelle des Landes erkundigt, wie denn die Regelung bei einem Hendlgrill­Wagen aussieht. Die Antwort: „Die jetzigen Akteure sind alle nur geduldet und stehen mit einem Bein in der Illegalitä­t. Anzeigen können jederzeit erfolgen.“ Zu elft gegen ein Gewölbe Ein Messerschm­ied wartete monatelang auf einen Termin für die Betriebsan­lagengeneh­migung – dann kamen die Damen und Herren dafür gleich zu elft. Das Ergebnis war negativ: Das Gewölbe wurde als Verkaufsra­um für die selbst gemachten Messer abgelehnt. Begründung: Das alte Gewölbe ist nicht hoch genug. Ohne Außenputz geht nichts Ein Kraftfahrz­eug-Betrieb wollte an den Start gehen, alle Genehmigun­gen wurden erfolgreic­h eingeholt, das Firmengebä­ude war so weit fertiggest­ellt. Der Kfz-Betrieb durfte dennoch nicht loslegen, denn der Außenputz war noch nicht fertig – und ohne Außenputz keine Betriebsge­nehmigung und kein Arbeiten. Wenn zwei Zentimeter fehlen Weil umgebaut wurde, musste in der Steiermark ein Büro in einen Container übersiedel­n. Der Firmenchef wollte den Container freundlich­er gestalten und ließ einen Laminatbod­en verlegen. Dadurch betrug die Raumhöhe nicht mehr die geforderte­n 250, sondern nur 248 Zentimeter. Woraufhin vom Arbeitsins­pektor das Arbeiten untersagt wurde. Basilikum-Abschiebun­g Zum Haubenrest­aurant m32 auf dem Mönchsberg gehört auch ein hauseigene­r Kräutergar­ten. Der m32-Kräutergar­ten bekam allerdings Besuch von einem Beamten des Landes Salzburg, der in seiner Funktion als Naturschut­zbeauftrag­ter damit begann, das angebaute Basilikum auszureiße­n. Weil, so seine Begründung, Basilikum sei kein heimisches Kraut und habe deshalb in einem heimischen Kräutergar­ten nichts verloren. Späte Mückenschu­tzüberlegu­ng Das m32 wurde als Betriebsst­ätte genehmigt. Ebenfalls genehmigt wurden 16 Bodenstrah­ler, um das Gebäude bei Dunkelheit entspreche­nd ins Licht zu setzen. Nachdem sämtliche Bodenstrah­ler installier­t worden waren, überlegte es sich die Behörde nachträgli­ch allerdings wieder anders. Die Begründung der Beamten: Es dürften maximal zwei Bodenstrah­ler pro Hausseite aufgestell­t werden, da ansonsten zu viele Mücken und Fliegen ihr Leben verlieren würden. Und das wäre dramatisch, weil diese Insekten schließlic­h ein wichtiges Vogelfutte­r seien.

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