Blüten (und Schikanen) einer überreglementierten Wirtschaft
GlückundGas... Ein Gastronom am Attersee hat Anfang Mai ein Landesgesetz gebrochen. Der Gastronom nahm in Gmunden am Street Food Festival teil. Dafür hatte er sich in München einen gas- und strombetriebenen Imbissanhänger gekauft – und dadurch das oö. Landesgesetz verletzt, nämlich die gewerbliche Gasverordnung. Die ist in jedem Bundesland anders geregelt. In Tirol ist Kochen mit Gas im Freien erlaubt. Der Gastronom hat sich vorab bei der Prüfstelle des Landes erkundigt, wie denn die Regelung bei einem HendlgrillWagen aussieht. Die Antwort: „Die jetzigen Akteure sind alle nur geduldet und stehen mit einem Bein in der Illegalität. Anzeigen können jederzeit erfolgen.“ Zu elft gegen ein Gewölbe Ein Messerschmied wartete monatelang auf einen Termin für die Betriebsanlagengenehmigung – dann kamen die Damen und Herren dafür gleich zu elft. Das Ergebnis war negativ: Das Gewölbe wurde als Verkaufsraum für die selbst gemachten Messer abgelehnt. Begründung: Das alte Gewölbe ist nicht hoch genug. Ohne Außenputz geht nichts Ein Kraftfahrzeug-Betrieb wollte an den Start gehen, alle Genehmigungen wurden erfolgreich eingeholt, das Firmengebäude war so weit fertiggestellt. Der Kfz-Betrieb durfte dennoch nicht loslegen, denn der Außenputz war noch nicht fertig – und ohne Außenputz keine Betriebsgenehmigung und kein Arbeiten. Wenn zwei Zentimeter fehlen Weil umgebaut wurde, musste in der Steiermark ein Büro in einen Container übersiedeln. Der Firmenchef wollte den Container freundlicher gestalten und ließ einen Laminatboden verlegen. Dadurch betrug die Raumhöhe nicht mehr die geforderten 250, sondern nur 248 Zentimeter. Woraufhin vom Arbeitsinspektor das Arbeiten untersagt wurde. Basilikum-Abschiebung Zum Haubenrestaurant m32 auf dem Mönchsberg gehört auch ein hauseigener Kräutergarten. Der m32-Kräutergarten bekam allerdings Besuch von einem Beamten des Landes Salzburg, der in seiner Funktion als Naturschutzbeauftragter damit begann, das angebaute Basilikum auszureißen. Weil, so seine Begründung, Basilikum sei kein heimisches Kraut und habe deshalb in einem heimischen Kräutergarten nichts verloren. Späte Mückenschutzüberlegung Das m32 wurde als Betriebsstätte genehmigt. Ebenfalls genehmigt wurden 16 Bodenstrahler, um das Gebäude bei Dunkelheit entsprechend ins Licht zu setzen. Nachdem sämtliche Bodenstrahler installiert worden waren, überlegte es sich die Behörde nachträglich allerdings wieder anders. Die Begründung der Beamten: Es dürften maximal zwei Bodenstrahler pro Hausseite aufgestellt werden, da ansonsten zu viele Mücken und Fliegen ihr Leben verlieren würden. Und das wäre dramatisch, weil diese Insekten schließlich ein wichtiges Vogelfutter seien.