Das Sperren der Kreditkarte darf nichts kosten
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat die Kreditkartenfirma PayLife wegen zwei Dutzend Klauseln in ihren Geschäftsbedingungen verurteilt. Demnach dürfen die Sperre der Kreditkarte sowie deren Austausch nichts kosten. Auch das Notieren der PIN ist in Ordnung – solange die Nummer sorgfältig geheim gehalten wird. Hohe Verzugszinsen sind erlaubt. Kunden, denen seit dem Inkrafttreten des Zahlungsdienstegesetzes 2009 ein Sperrentgelt verrechnet worden sei, könnten dies zurückfordern, betont die Arbeiterkammer (AK).