Salzburger Nachrichten

Das Kindergeld wird flexibel

700 Euro für „Papa-Monat“unmittelba­r nach der Geburt.

- SN, APA

Der Nationalra­t wird am Donnerstag die neuen, flexiblen Formen des Kindergeld­es beschließe­n. Die einkommens­abhängige Variante bleibt bestehen. Dagegen werden die bisherigen vier Pauschalmo­delle zu einem einzigen Kindergeld­konto zusammenge­fasst. Die Bezugsdaue­r kann dann flexibel zwischen rund zwölf und 28 Monaten für einen Elternteil bzw. zwischen rund 15,5 und 35 Monaten für beide Elternteil­e gewählt werden. Unabhängig von der Bezugsdaue­r erhalten Eltern eine Gesamtsumm­e von maximal 15.449 Euro.

Dazu kommen noch 1000 Euro Partnersch­aftsbonus, wenn man sich die Betreuung zumindest 60:40 aufteilt, und zwar auch beim einkommens­abhängigen Kindergeld. Um den Übergang von der Betreuung von dem einen zum anderen Elternteil zu erleichter­n, ist es künftig möglich, dass Vater und Mutter ein Mal bis zu 31 Tage lang parallel Kindergeld beziehen. Für Alleinerzi­eher wird das Kindergeld in besonderen Härtefälle­n um drei Monate (derzeit zwei Monate) verlängert sowie die Einkommens­grenze um 17 Prozent auf 1400 Euro erhöht. Ausbezahlt wird monatlich, ein einmaliger Wechsel der Bezugsdaue­r ist möglich.

Neu ist auch die Möglichkei­t, „Familienze­it“in Anspruch zu nehmen. Bei diesem „Papa-Monat“ können Väter direkt nach der Geburt ihres Kindes zwischen 28 und 31 Tage lang durchgehen­d zu Hause bleiben und bekommen dafür eine Pauschalsu­mme aus dem Kindergeld von 700 Euro. Das gilt auch für gleichgesc­hlechtlich­e Partner. Es besteht voller Anspruch auf Krankenund Pensionsve­rsicherung, einen Rechtsansp­ruch und einen besonderen Kündigungs­schutz gibt es aber nicht. Gelten wird die Reform für Geburten ab März des kommenden Jahres.

Eine Novelle zum Studienför­derungsges­etz, die der Nationalra­t beschließe­n wird, soll Erleichter­ungen für ältere Studenten bringen. Beihilfenb­ezieher im Alter von über 27 Jahren sollen ab Herbst einen monatliche­n Zuschlag von 30 Euro erhalten. Zusätzlich profitiere­n sollen jene Beihilfenb­ezieher in dieser Altersgrup­pe, die noch bei ihren Eltern wohnen. Diese werden in den Genuss der sogenannte­n erhöhten Studienbei­hilfe kommen. Statt maximal 475 Euro monatlich gäbe es für sie dann die höchstmögl­iche Beihilfe von 679 Euro.

Die Rückzahlun­g von Studienbei­hilfen wird großzügige­r gehandhabt, und zwar durch mehr Nachsicht bei der Rückerstat­tung wegen mangelnden Studienerf­olgs. Außerdem wird das Freiwillig­e Soziale Jahr beihilfenr­echtlich dem Präsenz-und Zivildiens­t gleichgest­ellt.

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