Das Kindergeld wird flexibel
700 Euro für „Papa-Monat“unmittelbar nach der Geburt.
Der Nationalrat wird am Donnerstag die neuen, flexiblen Formen des Kindergeldes beschließen. Die einkommensabhängige Variante bleibt bestehen. Dagegen werden die bisherigen vier Pauschalmodelle zu einem einzigen Kindergeldkonto zusammengefasst. Die Bezugsdauer kann dann flexibel zwischen rund zwölf und 28 Monaten für einen Elternteil bzw. zwischen rund 15,5 und 35 Monaten für beide Elternteile gewählt werden. Unabhängig von der Bezugsdauer erhalten Eltern eine Gesamtsumme von maximal 15.449 Euro.
Dazu kommen noch 1000 Euro Partnerschaftsbonus, wenn man sich die Betreuung zumindest 60:40 aufteilt, und zwar auch beim einkommensabhängigen Kindergeld. Um den Übergang von der Betreuung von dem einen zum anderen Elternteil zu erleichtern, ist es künftig möglich, dass Vater und Mutter ein Mal bis zu 31 Tage lang parallel Kindergeld beziehen. Für Alleinerzieher wird das Kindergeld in besonderen Härtefällen um drei Monate (derzeit zwei Monate) verlängert sowie die Einkommensgrenze um 17 Prozent auf 1400 Euro erhöht. Ausbezahlt wird monatlich, ein einmaliger Wechsel der Bezugsdauer ist möglich.
Neu ist auch die Möglichkeit, „Familienzeit“in Anspruch zu nehmen. Bei diesem „Papa-Monat“ können Väter direkt nach der Geburt ihres Kindes zwischen 28 und 31 Tage lang durchgehend zu Hause bleiben und bekommen dafür eine Pauschalsumme aus dem Kindergeld von 700 Euro. Das gilt auch für gleichgeschlechtliche Partner. Es besteht voller Anspruch auf Krankenund Pensionsversicherung, einen Rechtsanspruch und einen besonderen Kündigungsschutz gibt es aber nicht. Gelten wird die Reform für Geburten ab März des kommenden Jahres.
Eine Novelle zum Studienförderungsgesetz, die der Nationalrat beschließen wird, soll Erleichterungen für ältere Studenten bringen. Beihilfenbezieher im Alter von über 27 Jahren sollen ab Herbst einen monatlichen Zuschlag von 30 Euro erhalten. Zusätzlich profitieren sollen jene Beihilfenbezieher in dieser Altersgruppe, die noch bei ihren Eltern wohnen. Diese werden in den Genuss der sogenannten erhöhten Studienbeihilfe kommen. Statt maximal 475 Euro monatlich gäbe es für sie dann die höchstmögliche Beihilfe von 679 Euro.
Die Rückzahlung von Studienbeihilfen wird großzügiger gehandhabt, und zwar durch mehr Nachsicht bei der Rückerstattung wegen mangelnden Studienerfolgs. Außerdem wird das Freiwillige Soziale Jahr beihilfenrechtlich dem Präsenz-und Zivildienst gleichgestellt.