Wie viel EM-Begeisterung ist während der Arbeit erlaubt?
Damit sich Arbeitnehmer während der Fußball-Europameisterschaft kein Eigentor schießen, sollten sie sich ein paar arbeitsrechtliche Bestimmungen bewusst machen.
Vom 10. Juni bis zum 10. Juli wird in Frankreich bei der EURO 2016 der neue Fußball-Europameister gesucht. Bis zum Finale gehen genau 50 Spiele über die Bühne – viele davon auch während der Arbeitszeit. Ein Fernsehgerät in der Arbeit aufstellen, das Radio anmachen oder die Spiele live im Internet verfolgen: Die Möglichkeiten, die EM auch während der Arbeitszeit zu verfolgen, sind vielfältig – aber oft nicht erlaubt. Darf ich in der Arbeit Bier trinken oder ein Fantrikot tragen? Was ist nun arbeitsrechtlich während der EURO 2016 möglich und was nicht?
1.
Grundsätzlich ist der TV-Konsum am Arbeitsplatz nicht Bestandteil des Dienstvertrags und somit auch nicht erlaubt. Deshalb ist es sinnvoll, bevor das Fernsehgerät aufgestellt wird, den Dienstgeber um Erlaubnis zu fragen. Ist Fernsehen während der Arbeitszeit hingegen generell gestattet oder unausweichlich, wie beispielsweise in Lokalen oder Wettbüros, muss keine Extrazustimmung eingeholt werden. Probleme können nur dann entstehen, wenn die geforderte Arbeitsleistung aufgrund des TV-Konsums nicht erfüllt werden kann.
2.
Gestattet der Arbeitgeber das Radiohören während der Dienstzeit, dürfen Arbeitnehmer natürlich auch während der EM die Spiele via Rundfunk mitverfolgen – sofern die Arbeitsleistung erbracht wird und andere Mitarbeiter oder Kunden nicht gestört werden. Ist die Privatnutzung des Internets erlaubt, dürfen Arbeitnehmer die Spielergebnisse kurzfristig auch online abrufen. Das Verfolgen eines gesamten Spiels im Livestream ist nicht möglich – da bei einer Matchmindestdauer von 90 Minuten die Arbeitsleistung kaum in vollem Umfang erbracht werden kann.
3.
Möchte sich ein Arbeitnehmer für die Fußball-Europameisterschaft Urlaub nehmen, muss dies mit dem Arbeitgeber vereinbart werden. Dabei sind – wie bei jedem anderen Urlaubsansuchen – die Erholungsmöglichkeiten des Arbeitnehmers und die Erfordernisse des Betriebs miteinander in Einklang zu bringen. Es ist nicht möglich, dass Arbeitgeber den Arbeitnehmern den Urlaubstermin einseitig aufzwingen. Umgekehrt dürfen auch Beschäftigte den Urlaub nicht einseitig antreten oder willkürlich verlängern. Hat sich ein hartnäckiger Fußballfan dennoch für ein „Heimspiel“ohne Zustimmung des Arbeitgebers entschieden, läuft er Gefahr, fristlos entlassen zu werden.
4.
Für die EM gibt es betreffend Alkoholkonsum keine Ausnahmen. Der Umgang mit Alkohol wird entweder in der Betriebsvereinbarung oder durch den Dienstgeber geregelt. Untersagt der Vorgesetzte Alkohol während der Arbeitszeit, dann haben sich alle Beschäftigten daran zu halten.
Das Konsumverbot bezieht sich auf den gesamten Arbeitstag – sowohl Arbeitszeit als auch Pausen einbegriffen. Ein Verstoß gegen ein betriebsinternes Alkoholverbot kann mit Disziplinarmaßnahmen oder sogar mit der Auflösung des Dienstverhältnisses geahndet werden.
5.
Darf man einen Fernseher aufstellen? Darf man Spiele im Radio oder Internet verfolgen? Kann man extra für die EM Urlaub nehmen? Darf man ein Bier auf das Nationalteam trinken? Darf man im ÖsterreichTrikot arbeiten?
Ob der Arbeitsplatz mit Flaggen geschmückt oder die Arbeit im Fußballdress angetreten werden darf, wird wesentlich davon abhängig sein, um welchen Arbeitsplatz es sich handelt. Bei Arbeitsplätzen mit Kundenverkehr ist davon eher abzuraten. Generell soll in Branchen, wo Seriosität und Vertrauenswürdigkeit großgeschrieben werden (beispielsweise in Banken oder bei Anwälten), von Fanartikeln Abstand gehalten werden. Verboten ist es natürlich nicht – dem Dienstgeber steht es frei, Fandressen oder ähnliche Utensilien zu verbieten. Am vernünftigsten ist es, immer die Erlaubnis des Chefs einzuholen. Ansonsten drohen berufliche Eigentore.