Wie Gewaltopfern geholfen wird
Opfer von körperlicher und psychischer Gewalt haben ein Recht auf Prozessbegleitung.
Was kann ich tun, wenn mich jemand geschlagen hat? Mir jemand gedroht hat oder ich sexuelle Gewalt erfahren habe? Soll ich zur Polizei gehen? Muss ich dann vorm Gericht aussagen? Muss ich den Täter oder die Täterin noch mal sehen, wird der sich dann an mir rächen?
All das sind Fragen, mit denen man konfrontiert wird, wenn man von körperlicher oder psychischer Gewalt betroffen ist. Betroffene von Gewalt und Drohungen haben ein wesentliches Recht, nämlich die Prozessbegleitung. Es gibt spezialisierte Einrichtungen, die dafür vom Justizministerium anerkannt und beauftragt werden. Die Prozessbegleiter sind professionell geschult.
Die Prozessbegleiter informieren über alle weiteren Rechte, wissen über den Fortgang des Verfahrens Bescheid, können Polizei und Richter/-innen kontaktieren, informieren über den Ablauf einer Gerichtsverhandlung und sie sind an der Seite der Betroffenen, wenn diese aussagen müssen. Gewaltopfer können über ihre Ängste und Befürchtungen sprechen und werden zur Polizei und zum Gericht begleitet. Sie werden im gesamten Verfahren unterstützt und müssen das nicht allein durchstehen.
Die Prozessbegleitung ist kostenlos und umfasst auch die Beauftragung eines Rechtsanwalts oder einer Rechtsanwältin, wenn dies notwendig ist. Der Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin kann beim Gericht Akteneinsicht nehmen und informiert sie über den Inhalt. Die Prozessbegleitung kann schon vor einer Anzeigenerstattung bei der Polizei in Anspruch genommen werden, um abzuklären, ob eine Anzeige möglich ist. Das Gewaltschutzzentrum Salzburg ist eine von fünf Einrichtungen in Salzburg, die Prozessbegleitung anbieten.