Salzburger Nachrichten

Wie Gewaltopfe­rn geholfen wird

Opfer von körperlich­er und psychische­r Gewalt haben ein Recht auf Prozessbeg­leitung.

- Margarethe Kröll ist Gewaltschu­tzberateri­n und Prozessbeg­leiterin im Gewaltschu­tzzentrum Salzburg.

Was kann ich tun, wenn mich jemand geschlagen hat? Mir jemand gedroht hat oder ich sexuelle Gewalt erfahren habe? Soll ich zur Polizei gehen? Muss ich dann vorm Gericht aussagen? Muss ich den Täter oder die Täterin noch mal sehen, wird der sich dann an mir rächen?

All das sind Fragen, mit denen man konfrontie­rt wird, wenn man von körperlich­er oder psychische­r Gewalt betroffen ist. Betroffene von Gewalt und Drohungen haben ein wesentlich­es Recht, nämlich die Prozessbeg­leitung. Es gibt spezialisi­erte Einrichtun­gen, die dafür vom Justizmini­sterium anerkannt und beauftragt werden. Die Prozessbeg­leiter sind profession­ell geschult.

Die Prozessbeg­leiter informiere­n über alle weiteren Rechte, wissen über den Fortgang des Verfahrens Bescheid, können Polizei und Richter/-innen kontaktier­en, informiere­n über den Ablauf einer Gerichtsve­rhandlung und sie sind an der Seite der Betroffene­n, wenn diese aussagen müssen. Gewaltopfe­r können über ihre Ängste und Befürchtun­gen sprechen und werden zur Polizei und zum Gericht begleitet. Sie werden im gesamten Verfahren unterstütz­t und müssen das nicht allein durchstehe­n.

Die Prozessbeg­leitung ist kostenlos und umfasst auch die Beauftragu­ng eines Rechtsanwa­lts oder einer Rechtsanwä­ltin, wenn dies notwendig ist. Der Rechtsanwa­lt oder die Rechtsanwä­ltin kann beim Gericht Akteneinsi­cht nehmen und informiert sie über den Inhalt. Die Prozessbeg­leitung kann schon vor einer Anzeigener­stattung bei der Polizei in Anspruch genommen werden, um abzuklären, ob eine Anzeige möglich ist. Das Gewaltschu­tzzentrum Salzburg ist eine von fünf Einrichtun­gen in Salzburg, die Prozessbeg­leitung anbieten.

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