Freispruch für einen Spielsüchtigen
Mühlviertler nahm eine Million Euro von Konten seiner Bankkunden.
Knapp eine Million Euro hat ein Bankangestellter von Kundenkonten abgezweigt. Bei einem Prozess am Dienstag in Linz lautete das Urteil aber Freispruch. Begründung war die sogenannte tätige Reue. Der spielsüchtige 31-jährige Mühlviertler hatte sich mehr als zwei Jahre lang an den Konten seiner Bankkunden bedient. Am Ende fehlte knapp eine Million Euro, die der Angeklagte im Internet verspielte. Schlussendlich flog der Betrug auf und der Mann stand schließlich wegen Untreue vor dem Richter am Linzer Landesgericht. Der Strafrahmen betrug ein bis zehn Jahre Haft.
Der Mühlviertler wurde aber in allen Punkten freigesprochen. Als Außenstehender mag das Urteil überraschend wirken. Nachdem der Betrug aufgeflogen war, zeigte die Bank den Mann aber nicht an, stattdessen vereinbarten beide Seiten, dass er monatlich 300 Euro an die Bank zurückzahlen muss. Erst danach kam es zur Anzeige bei der die Finanzmarktaufsicht.
Dank dieser Vereinbarung hielt der Richter dem Angeklagten „tätige Reue“zugute – diese setzt voraus, dass der Täter den Schaden freiwillig gutmacht und mit dem Geschädigten eine Vereinbarung trifft, noch bevor es zu einer Anzeige kommt. Eine Betragsgrenze gibt es dafür nicht.
Unabhängig vom Freispruch ist der Mühlviertler seinen Job los und zahlt voraussichtlich bis an sein Lebensende seine Schulden ab. Denn bei einem Betrag von 300 Euro im Monat beträgt die Rückzahlungsrate im Jahr nur 3600 Euro. Um eine Million Euro (ohne Zinsen) abzuzahlen, müsste der reuige Betrüger knapp 278 Jahre lang in die Pflicht genommen werden.