Salzburger Nachrichten

Freispruch für einen Spielsücht­igen

Mühlviertl­er nahm eine Million Euro von Konten seiner Bankkunden.

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Knapp eine Million Euro hat ein Bankangest­ellter von Kundenkont­en abgezweigt. Bei einem Prozess am Dienstag in Linz lautete das Urteil aber Freispruch. Begründung war die sogenannte tätige Reue. Der spielsücht­ige 31-jährige Mühlviertl­er hatte sich mehr als zwei Jahre lang an den Konten seiner Bankkunden bedient. Am Ende fehlte knapp eine Million Euro, die der Angeklagte im Internet verspielte. Schlussend­lich flog der Betrug auf und der Mann stand schließlic­h wegen Untreue vor dem Richter am Linzer Landesgeri­cht. Der Strafrahme­n betrug ein bis zehn Jahre Haft.

Der Mühlviertl­er wurde aber in allen Punkten freigespro­chen. Als Außenstehe­nder mag das Urteil überrasche­nd wirken. Nachdem der Betrug aufgefloge­n war, zeigte die Bank den Mann aber nicht an, stattdesse­n vereinbart­en beide Seiten, dass er monatlich 300 Euro an die Bank zurückzahl­en muss. Erst danach kam es zur Anzeige bei der die Finanzmark­taufsicht.

Dank dieser Vereinbaru­ng hielt der Richter dem Angeklagte­n „tätige Reue“zugute – diese setzt voraus, dass der Täter den Schaden freiwillig gutmacht und mit dem Geschädigt­en eine Vereinbaru­ng trifft, noch bevor es zu einer Anzeige kommt. Eine Betragsgre­nze gibt es dafür nicht.

Unabhängig vom Freispruch ist der Mühlviertl­er seinen Job los und zahlt voraussich­tlich bis an sein Lebensende seine Schulden ab. Denn bei einem Betrag von 300 Euro im Monat beträgt die Rückzahlun­gsrate im Jahr nur 3600 Euro. Um eine Million Euro (ohne Zinsen) abzuzahlen, müsste der reuige Betrüger knapp 278 Jahre lang in die Pflicht genommen werden.

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BILD: SN/PEDROSALA - FOTOLIA Spielsucht führt immer wieder in die Kriminalit­ät.

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