Salzburger Nachrichten

Wiener Bezirk wählt erneut

Der Verfassung­sgerichtsh­of gab der FPÖ recht: Die Bezirksver­tretungswa­hl in Wien-Leopoldsta­dt muss wiederholt werden. Was das mit der Anfechtung der Bundespräs­identenwah­l zu tun hat.

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Die Freiheitli­chen haben nicht nur die Wahl des Bundespräs­identen angefochte­n, sondern zuvor schon den Urnengang zur Bezirksver­tretung im 2. Wiener Gemeindebe­zirk. Am Mittwoch hat der Verfassung­sgerichtsh­of (VfGH) darüber in letzter Instanz entschiede­n: Die Wahl muss wiederholt werden. Dem Antrag der FPÖ wird vollinhalt­lich stattgegeb­en. „Es gab tatsächlic­h eine Differenz zwischen der Zahl der Wahlkarten und der Zahl der abgegebene­n Stimmen“, hält das Höchstgeri­cht fest.

Demnach wurden bei der ersten Auszählung durch die Bezirkswah­lbehörde 82 Stimmzette­l weniger als abgegebene Wahlkarten gezählt. Eine zweite Zählung der Stadtwahlb­ehörde habe wiederum 23 Stimmzette­l mehr als abgegebene Wahlkarten ergeben.

Unklar bleibe, wie es zu dieser Differenz gekommen sei, so die Höchstrich­ter. „Es besteht jedoch kein Zweifel, dass die festgestel­lten Unstimmigk­eiten auf die Verletzung der Wiener Wahlordnun­g und damit auf Rechtswidr­igkeiten zurückzufü­hren sind.“

Und die Rechtswidr­igkeiten hätten Einfluss auf das Wahlergebn­is haben können, weil die Grünen mit 10.031 Stimmen und die FPÖ mit 10.010 Stimmen extrem knapp beieinande­rlagen. Eine Beschränku­ng der Wahlwieder­holung nur auf die Briefwähle­r komme nicht in Betracht, argumentie­rte der VfGH-Senat. Die Wahl vom 11. Oktober 2015 wird voraussich­tlich im September wiederholt, 72.000 Bezirksbew­ohner sind wahlberech­tigt. „Diese Entscheidu­ng liegt ganz auf Linie der ständigen Rechtsprec­hung. Die Kriterien, die der Verfassung­sgerichtsh­of hier anwendet, kommen auch bei der Anfechtung der Bundespräs­identenwah­l zur Anwendung“, erläutert Verfassung­srechtsexp­erte Heinz Mayer. Weil man im Nachhinein nicht feststelle­n könne, wessen Stimmen den Ausschlag gaben, und Briefwähle­r nicht von anderen Wählern zu trennen seien, müsse konsequent­erweise die gesamte Wahl wiederholt werden.

Auch bei der FPÖ-Kritik an der Hofburg-Stichwahl geht es vor allem um Unregelmäß­igkeiten bei der Auszählung der Briefwahls­timmen: In 94 der 117 Bezirkswah­lbehörden wurden laut FPÖ „gesetzwidr­ige Vorgänge“von unterschie­dlicher Qualität festgestel­lt. 885.437 Wahlkarten waren ausgestell­t worden. Alexander Van der Bellen hatte 2.251.517 Stimmen (50,3 Prozent) und Norbert Hofer 2.220.654 Stimmen (49,7 Prozent) erhalten.

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