Wiener Bezirk wählt erneut
Der Verfassungsgerichtshof gab der FPÖ recht: Die Bezirksvertretungswahl in Wien-Leopoldstadt muss wiederholt werden. Was das mit der Anfechtung der Bundespräsidentenwahl zu tun hat.
Die Freiheitlichen haben nicht nur die Wahl des Bundespräsidenten angefochten, sondern zuvor schon den Urnengang zur Bezirksvertretung im 2. Wiener Gemeindebezirk. Am Mittwoch hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) darüber in letzter Instanz entschieden: Die Wahl muss wiederholt werden. Dem Antrag der FPÖ wird vollinhaltlich stattgegeben. „Es gab tatsächlich eine Differenz zwischen der Zahl der Wahlkarten und der Zahl der abgegebenen Stimmen“, hält das Höchstgericht fest.
Demnach wurden bei der ersten Auszählung durch die Bezirkswahlbehörde 82 Stimmzettel weniger als abgegebene Wahlkarten gezählt. Eine zweite Zählung der Stadtwahlbehörde habe wiederum 23 Stimmzettel mehr als abgegebene Wahlkarten ergeben.
Unklar bleibe, wie es zu dieser Differenz gekommen sei, so die Höchstrichter. „Es besteht jedoch kein Zweifel, dass die festgestellten Unstimmigkeiten auf die Verletzung der Wiener Wahlordnung und damit auf Rechtswidrigkeiten zurückzuführen sind.“
Und die Rechtswidrigkeiten hätten Einfluss auf das Wahlergebnis haben können, weil die Grünen mit 10.031 Stimmen und die FPÖ mit 10.010 Stimmen extrem knapp beieinanderlagen. Eine Beschränkung der Wahlwiederholung nur auf die Briefwähler komme nicht in Betracht, argumentierte der VfGH-Senat. Die Wahl vom 11. Oktober 2015 wird voraussichtlich im September wiederholt, 72.000 Bezirksbewohner sind wahlberechtigt. „Diese Entscheidung liegt ganz auf Linie der ständigen Rechtsprechung. Die Kriterien, die der Verfassungsgerichtshof hier anwendet, kommen auch bei der Anfechtung der Bundespräsidentenwahl zur Anwendung“, erläutert Verfassungsrechtsexperte Heinz Mayer. Weil man im Nachhinein nicht feststellen könne, wessen Stimmen den Ausschlag gaben, und Briefwähler nicht von anderen Wählern zu trennen seien, müsse konsequenterweise die gesamte Wahl wiederholt werden.
Auch bei der FPÖ-Kritik an der Hofburg-Stichwahl geht es vor allem um Unregelmäßigkeiten bei der Auszählung der Briefwahlstimmen: In 94 der 117 Bezirkswahlbehörden wurden laut FPÖ „gesetzwidrige Vorgänge“von unterschiedlicher Qualität festgestellt. 885.437 Wahlkarten waren ausgestellt worden. Alexander Van der Bellen hatte 2.251.517 Stimmen (50,3 Prozent) und Norbert Hofer 2.220.654 Stimmen (49,7 Prozent) erhalten.