Salzburger Nachrichten

Die Lücke muss geschlosse­n werden

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Ich war Jahrzehnte bei Wahlkommis­sionen dabei, teils als Angestellt­er im öffentlich­en Dienst, teils als Mitglied einer örtlichen oder fliegenden Wahlkommis­sion. Bis zur Einführung der Briefwahl waren bewusst herbeigefü­hrte Unregelmäß­igkeiten praktisch nicht möglich, abgesehen von minimalste­n Irrtümern bei der Beurteilun­g einzelner Wahlzettel. Wahlkarten­wähler mussten die verschloss­enen Wahlzettel persönlich bei einer Wahlstelle, wo auch immer in Österreich, abgeben und sich ausweisen!

Anders bei der jetzigen Briefwahl:

In den von den Gemeinden Schreiben Sie uns! an die Österreich­er zugesandte­n Einladunge­n zur Wahl sind die Anforderun­gen der Briefwahlz­ettel praktisch schon vorgedruck­t. Man kann die Wahlkarte schriftlic­h anfordern. Das verschloss­ene Wahlkuvert wird dann per Post an die Gemeinde zugesandt.

Nun weiß ich, dass zum Beispiel bei Heimen (teils behinderte oder demente Insassen) und ähnlichen Stellen, wo viele Personen die gleiche Adresse haben und Bedienungs­personal vorhanden ist, Wahlzettel zwecks (teils berechtigt­er) Hilfe, eingesamme­lt werden. Wie, von wem und für welche Partei diese dann verwendet und abgeschick­t werden/wurden, entzieht sich jeder Kontrolle! Hier ist Missbrauch, auch in größerem Ausmaß, möglich.

Diese Lücke im System der Briefwahlm­öglichkeit muss geschlosse­n, besser die Briefwahl abgeschaff­t werden!

Die Abgabe von verschloss­enen Wahlkuvert­s ist auch im Ausland bei österreich­ischen Auslandsam­tsstellen oder -vertretung­en (auch Notare sollen zur Annahme berechtigt sein) ja weiterhin möglich bzw. war es immer. Othmar Walchhofer

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